Aktuelles für die Pädiatrie

Bundesrat entscheidet über Approbationsordnung – Wahltertial bleibt erhalten

14.05.2012. – Letzten Freitag hat der Bundesrat über eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte entschieden. Der Beschluss umfasst die Ablehnung des auf Länderebene eingebrachten Vorschlags für ein Pflichttertial oder -quartal  Allgemeinmedizin: Auch weiterhin können Studierende neben den für das Praktische Jahr (PJ) festgelegten Praxisstationen Innere Medizin und Chirurgie ein weiteres Fach frei wählen, um darin für vier Monate praktische Erfahrungen zu sammeln.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hatte sich bereits Anfang des Jahres bei allen zuständigen Landesministerien für den Erhalt der Wahlfreiheit im Praktischen Jahr eingesetzt. In den letzten Monaten hatten zahlreiche Fachgesellschaften, Berufsverbände und Medizinstudenten gegen eine mögliche Streichung der Wahlstation protestiert.

Zur Pressemeldung des Bundesrats (mit weiterführenden Links)

Zur Zukunft der Gesundheitsversorgung

10.05.2012 Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) stellte heute in Berlin ihre Analyse der flächendeckenden medizinischen Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland vor. Auf Basis der demographischen Entwicklung, die für 2020 rund 8 % weniger 0-17-Jährige in Deutschland erwarten lasse, hält die DAKJ einen fundamentalen Wandel der Kinder- und Jugendmedizin für notwendig: Weniger Kinder, dafür ein Anstieg an chronischen und psychischen Erkrankungen und ein verstärktes präventives Angebot müssten eine Anpassung der Versorgungsstruktur nach sich ziehen. Das Thesenpapier, das die DAKJ mit wissenschaftlicher Begleitung der Berlin School of Public Health erarbeitet hat, finden Sie auf der Webseite der DAKJ.

DGKJ für die Varizellen-Impfung

14.03.2012 Die Stiftung Warentest hat sich in der Märzausgabe seines Verbrauchermagazins mit dem Thema Impfungen für Kinder befasst. Die Varizellen-Schutzimpfung wurde dabei als „nicht generell für alle Kinder sinnvoll“ bewertet. Die DGKJ teilt diese Einschätzung nicht, da der Effekt der Windpockenschutzes als individueller Schutz vor der Krankheit und ihren Komplikationen in der Pädiatrie eindeutig ist, und weil darüber hinaus eine hohe Impfquote zum Schutz der gesamten Bevölkerung beiträgt. Die DGKJ plädiert daher für eine konsequente Beibehaltung der VZV-Impfung unter Fortführung der infektionsepidemiologischen Überwachung, um Veränderungen früh zu erkennen. Diese Strategie wird von der aktuell beschlossenen Meldepflicht für Windpockenfälle gestärkt. Siehe auch die Presseinfo der STIKO

Geplante Änderung der Approbationsordnung

01.03.2012 Die Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) spricht sich gegen die Abschaffung des Wahltertials in der Novelle der Approbationsordnung aus, wie sie von Länderseite in den Bundesrat eingebracht worden ist. Die DGKJ hat ihre fachlichen Einwände gegen eine verpflichtende Famulatur in einer allgemeinmedizinischen Praxis auch gegenüber allen zuständigen Landesministerien zum Ausdruck gebracht.

Mumps, Keuchhusten und Windpocken werden meldepflichtig

09.02.2012 „Kinderkrankheiten“ sind alles andere als harmlos, sondern ernst zu nehmende Infektionskrankheiten. Dem trägt die Politik jetzt Rechnung und beschließt die Meldepflicht für Mumps, Windpocken, Keuchhusten. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die Ausweitung der Meldepflicht auf diese Erkrankungen, auch als wichtigen Schritt zur Unterstützung bestehender Impfprogramme. Lesen Sie hier mehr.

Genetische Beratung ab Februar 2012

20.01.2012 Das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz, GenDG) greift in die Berufsausübung der Kinder- und Jugendärztinnen und –ärzte ein.  Für das Neugeborenenscreening, dessen Bestand nach Inkrafttreten des Gesetzes 2/2010 gefährdet war, wurde Anfang 2011 eine praktikable Lösung gefunden. Das GenDG hat aber auch für genetische Untersuchungen strenge Auflagen vorgesehen, die ab Februar 2012 greifen. Lesen Sie hier eine Übersicht.

Gericht hebt den Mindestmengen-Beschluss in der Neonatologie auf

21.12.2011 Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Mindestmengenbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von < 1.250 g vom 17.06.2010 aufgehoben und ist dadurch der Position der klagenden Kliniken gefolgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der GBA wird, wie GBA-Vorsitzender Dr. Rainer Hess heute im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" ankündigte, beim Bundessozialgericht in Kassel in Revision gehen. Die DGKJ nimmt das Urteil zur Kenntnis; sie sieht sich dadurch in ihrer Position bestärkt, dass es dringend geboten ist, belastbare Kriterien für die Qualität medizinischer Leistungen in der Pädiatrie zu entwickeln. Daher veranstaltet die DGKJ am 08.03.2012 ein Kolloquium zum Qualitätsmanagement in der Pädiatrie, bei dem messbare Qualitätsindikatoren vorgestellt und diskutiert werden sollen.

Link zum Programm am 08.03.2012  

Link zum Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (veröffentlicht Mai 2012)

Link zur Pressemeldung des G-BA

Pädiatrische Spezialambulanzen künftig besser abgesichert

01.12.2011 Mit dem heute verabschiedeten Versorgungsstrukturgesetz eröffnen sich für Kinder mit schweren chronischen (und häufig sehr seltenen) Erkrankungen deutliche bessere Perspektiven, denn das Gesetz regelt die Finanzierung von Spezialambulanzen an Universitätskliniken. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) sieht in dem Beschluss einen wichtigen Fortschritt für die Sicherstellung der Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen in Deutschland. Mehr [>]

Versorgungsstrukturgesetz

04.08.2011 Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf für das Versorgungsstrukturgesetz beschlossen. Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. - Den Gesetzestext finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Referentenentwurf für das Versorgungsgesetz

30.06.2011 Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf für das Versorgungsgesetz veröffentlicht. Dieses greift viele Themenfelder gesundheitlicher Versorgung in Deutschland auf, u.a. den spezialärztlichen ambulanten Bereich, der neu geregelt werden soll. Hierfür wird der § 116b SGB V geändert. Demnach haben die niedergelassenen und die in Kliniken tätigen spezialisierten Pädiater die Möglichkeit, Patienten mit seltenen Erkrankungen bzw. mit besonderen Krankheitsverläufen oder solche, die eine hochspezialisierte Behandlung bedürften, zu behandeln bzw. ambulante Operationen in einem vorher definierten Rahmen vorzunehmen. Dabei setzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen fest. Ärzte, die die Voraussetzungen erfüllen, sind berechtigt, an der spezialärztlichen ambulanten Versorgung nach einem entsprechenden Antrag bzw. einer entsprechenden Anzeige bei der Landesbehörde teilzunehmen (ohne jede Bedarfsplanung). Der G-BA setzt auch die Kriterien für evtl. notwendige Überweisungen fest. Die Finanzierung erfolgt nach Verhandlungen direkt mit den Krankenkassen zunächst nach dem EBM, mittelfristig soll eine Kalkulation zwischen den Vertragspartnern (Kassen, DKG, KBV) entwickelt werden, die die besonderen Erfordernisse der spezialärztlichen Versorgung wie etwa die Sachkosten oder die teamorientierte (inkl. der nichtärztlicher Versorgungsanteile) Behandlung abdeckt.
 
Die DGKJ begrüßt die Änderungen zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung, insbesondere die für die Vergütung vorgesehene neue Kalkulation und hofft, dass die besonderen Belange der Behandlung von pädiatrischen Patienten zukünftig einen besseren Niederschlag finden werden. Hierfür wird sich die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Pädiatrie einsetzen. Unzureichend ist unverändert die Finanzierung pädiatrischer Spezialambulanzen an Hochschulen (ermächtigt nach §117 SGB V), für die eine ergänzende Finanzierung analog §120 Abs. 1a  SGB V im Versorgungsgesetz weiterhin nicht geregelt ist. Die Schlechterstellung der pädiatrischen Spezialambulanzen an Hochschulen gefährdet langfristig die ambulante Versorgung von Kinder- und Jugendlichen mit komplexen Krankheiten durch die Universitätskliniken. Die DGKJ ist zu dieser Problematik aktuell im Gespräch mit dem BMG. 

Zum Referentenentwurf auf der Webseite des BMG

Perspektiven moderner Präventionskonzepte

22.06.2011 Auf dem Deutschen Ärztetag 2011 in Kiel forderte DGKJ-Präsident Prof. Dr. Fred Zepp  eine bessere Nutzung bereits etablierter Präventionsprogramme, verstärkte Investitionen in die Erforschung der Primärprävention und in die Entwicklung generationenübergreifender Konzepte. Das Referat "Perspektiven moderner Präventionskonzepte" finden Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer.

Zentren für Seltene Erkrankungen

12.04.2011 Nach Tübingen, Bonn, Freiburg und Frankfurt a.M. eröffnet am 15. April in Heidelberg ein weiteres Zentrum für Seltene Erkrankungen (ZSE) seine Pforten. Ziel der Spezialzentren ist die Schnitt- und Anlaufstelle für die fachübergreifende Zusammenarbeit bei Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Seltenen Erkrankungen.

Transition – Spezielle Versorgungsanforderungen

29.03.2011 In seiner Eigenschaft als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK hat Prof. Zepp, der DGKJ-Präsident, ein Symposium zur „Transition – Spezielle Versorgungsanforderungen an die medizinische Betreuung beim Übergang vom Kindes- und Jugendalter zum Erwachsenenalter“ am 23.03.2011 wissenschaftlich mit koordiniert. Es war eine für die Pädiatrie sehr gute Veranstaltung. Vereinbart wurde, dass die Pädiater zusammen mit den Kollegen der Erwachsenenmedizin Arbeitsgruppen bilden, um Lösungen für die Transition von Patienten mit speziellen Erkrankungen zu diskutieren. 

Zum Bericht der BÄK über diese Veranstaltung.

Bundeskinderschutzgesetz beschlossen

17.03.2011 Das Bundeskabinett hat am 16.03.2011 das Bundeskinderschutzgesetz beschlossen, das am 01.01.2012 in Kraft treten soll.
Informationen zum Kinderschutzgesetz finden Sie unter www.bmfsfj.de.
Die Kommission Kinderschutz der DAKJ hatte zu dem Referentenentwurf für dieses Gesetz Stellung genommen. Die Stellungnahme finden Sie hier.

Aktualisierung der Kinderrichtlinien: das Neugeborenenscreening

11.03.2011 Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am 16.12.2010 die Aktualisierung der Kinderrichtlinien und damit Anpassung an das Gendiagnostikgesetz (GenDG) vorgenommen. Hier geht es um den Ablauf des Neugeborenenscreenings. Die DGKJ hatte 2010 bei den verschiedensten Akteuren im Gesundheitswesen wiederholt engagiert darauf hingewiesen, dass das genannte Screening vor allem durch die Vorgaben zum Arztvorbehalt im GenDG bedroht ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich in seinem Beschluss im Dezember von der Zielsetzung leiten lassen, das Neugeborenenscreening in seinem bisherigen Ablauf (vor dem Gendiagnostikgesetz) weitgehend zu erhalten. Dem hat sich das Bundesministerium für Gesundheit, das den Beschluss kürzlich genehmigt hat, angeschlossen.

Die aktualisierten Richtlinien treten am 12. März 2011 in Kraft.

Die DGKJ begrüßt die am Bedarf der Säuglinge ausgerichtete Vorgehensweisen beider, G-BA und BMG, sehr. Die DGKJ wird in Zukunft aber sehr genau beobachten, wie sich das Neugeborenenscreening – nach einem Jahr der Unsicherheit – weiter entwickeln wird.

Zum Beschluss des G-BA