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Meldungsarchiv
Das LSG Berlin-Brandenburg stoppt Mindestmengenbeschluss in der Neonatologie
27.01.2011
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einer vorläufigen Entscheidung am 26.01.2011 den Mindestmengenbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Versorgung Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 g gestoppt; es ist damit der Position der klagenden Kliniken gefolgt.
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts bleibt die alte Mindestmengenregelung von 14 Frühgeborenen mit Geburtsgewicht < 1.250 g in Level I Zentren bestehen.
Link zur Pressemeldung des LSG zu diesem Urteil:
www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/media.php/4417/pressemitt_260111.pdf
Link zur Pressemeldung des G-BA dazu: