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Meldungsarchiv
Aufteilungsschlüssel für den DGKJ-Mitgliedsbeitrag 2010
05.04.2011
Sehr geehrte DGKJ-Mitglieder,
der in einem gezahlte DGKJ-Mitgliedsbeitrag ist mit Hilfe eines Aufteilungsschlüssels in einen „echten“ und einen „unechten“ Beitrag aufzuteilen. Dieser Aufteilungsschlüssel richtet sich nach der Höhe der Bezugskosten der Monatsschrift Kinderheilkunde und der Verwaltungskosten und wird in jedem Jahr unterschiedlich sein.
Den Aufteilungsschlüssel für das Jahr 2010 möchten wir Ihnen hiermit mitteilen:
- Echter Mitgliedsbeitrag: 38,6 %
- Unechter Mitgliedsbeitrag: 61,4 %
Nur der Anteil des echten Mitgliedsbeitrags darf als Spende behandelt werden. Für den Nachweis beim Finanzamt genügen der Kontoauszug, auf dem die Zahlung des Mitgliedsbeitrags vermerkt ist, und dieser Artikel aus der Maiausgabe der Monatsschrift Kinderheilkunde (Mitteilungsseiten). Der unechte Mitgliedsbeitrag stellt ein Entgelt für den Bezug der Monatsschrift Kinderheilkunde dar und kann im Regelfall als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Prof. Dr. med. Michael Weiß
Schatzmeister der DGKJ