Bereichsnavigation
Meldungsarchiv
Gericht hebt den Mindestmengen-Beschluss in der Neonatologie auf
21.12.2011
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Mindestmengenbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von < 1.250 g vom 17.06.2010 aufgehoben und ist dadurch der Position der klagenden Kliniken gefolgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der GBA wird, wie GBA-Vorsitzender Dr. Rainer Hess heute im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" ankündigte, beim Bundessozialgericht in Kassel in Revision gehen.
Die DGKJ nimmt das Urteil zur Kenntnis; sie sieht sich dadurch in ihrer Position bestärkt, dass es dringend geboten ist, belastbare Kriterien für die Qualität medizinischer Leistungen in der Pädiatrie zu entwickeln. Daher veranstaltet die DGKJ am 08.03.2012 ein Kolloquium zum Qualitätsmanagement in der Pädiatrie, bei dem messbare Qualitätsindikatoren vorgestellt und diskutiert werden sollen.
Link zum Programm am 08.03.2012
Link zur Pressemeldung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg