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Meldungsarchiv
Jahresbericht der DGKJ-Leitlinienkommission
08.12.2011
Im Berichtsjahr 2010/2011 fanden am 18. September 2010 und am 24. März 2011 Herausgebersitzungen unter Beteiligung von Leitlinienkommissionsmitgliedern und Mitarbeitern des Elsevier-Verlags statt.
Die Verbreitung der Leitlinien ist nach wie vor überzeugend, wenn auch die Abonnentenzahl im Berichtsjahr um 7,7% zurückging. Für die Nutzung des Online-Zugangs, bzw. -Abonnements besteht mehr Interesse. Die Neuabonnentenzahl lag 2010/2011 bis aktuell bei über 200 für das Loseblattwerk. Zusätzlich konnten 2010/2011 über 180 neue online-only Abonnenten gewonnen werden.
Insgesamt haben derzeit 1807 Kolleginnen und Kollegen das Leitlinienwerk in Papierform abonniert, ein Teil davon nützt gleichzeitig den online-Zugang. Die 21. Nachlieferung ist Ende 2010 mit 20 Kapiteln aus A, B, G, I, M, P, S und W erfolgt. Die 22. Nachlieferung wurde mit 17 Kapiteln aus A, I, L, M und W im Juni 2011 ausgeliefert und die 23. Nachlieferung mit 24 Kapiteln aus O, E und S erfolgte im September 2011. Damit wurden aufgrund der großen Aktualisierungsbereitschaft drei Nachlieferungen innerhalb eines Jahres erforderlich, was zeigt, dass die Fachgesellschaften sehr aktiv sind. Die 24. Nachlieferung ist dann bereits wieder im Dezember 2011 mit 16 Beiträgen aus den Kapiteln B, C, L, S und T vorgesehen.
Derzeit sind insgesamt 321 Leitlinien (minus 62 gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Neustrukturierung der Kinderchirurgie) (269 S1, 46 S2 und 6 S3), davon 303 pädiatrische und 18 kinderchirurgische Leitlinien (15 S1 und 3 S2) im Loseblattwerk „Leitlinien der Kinder- und Jugendmedizin“ publiziert. Da die AWMF konsequent nur aktualisierte Leitlinien online publiziert, sind derzeit aus der Kinder- und Jugendmedizin 50 S1, 28 S2 (die meisten aus der Kinderkardiologie und Neonatologie) und 9 S3 Leitlinien zugänglich. Aus der Kinderchirurgie sind es 15 S1, 8 S2 und 1 S3 Leitlinien. Der tatsächliche Umfang der pädiatrischen Leitlinien wird daher nur in Kombination der AWMF Leitlinien und der Loseblattsammlung abgebildet.
Wichtig ist, dass neue Leitlinien oder Revisionsvorhaben vorher bei der AWMF angemeldet werden. Parallel sollen sie bei der Geschäftsstelle der DGKJ angemeldet werden, damit ein Überblick über die aktuellen Aktivitäten besteht. Bezüglich der Aktualisierung besteht unverändert kontinuierlicher Handlungsbedarf, da die Leitlinien im Regelfall nach Ablauf von 5 Jahren geprüft und aktualisiert werden. Die erfreulich große Zahl der Nachlieferungen zeigt die Aktivität einiger Konventgesellschaften deutlich.
In Kooperation mit den Herausgebern werden die Leitlinienbeauftragten der Konventgesellschaften gebeten, die zu aktualisierenden Leitlinien anzumelden und einen Zeitplan mitzuteilen. Da immer mehr Leitlinien auf höherem Niveau erstellt werden, nimmt die Anzahl der S3-Leitlinien zu. Sie sind besonders aufwändig und kostspielig und werden interdisziplinär bearbeitet. Das Ergebnis ist eine Leitlinie mit sehr großem Umfang, die man nicht in der Loseblattsammlung veröffentlichen kann. Da aber gerade diese Leitlinien prägend sind, wäre es wichtig, bereits bei der Erstellung eine Kurzversion oder Zusammenfassung zu planen, damit eine schnelle und übersichtlich Darstellung zur Alltagsnutzung vorliegt.
Der DGKJ ist es unverändert wichtig, sich an höherwertigen, vor allem an S3-Leitlinien, zu beteiligen. Hochwertige Leitlinien werden von der DGKJ auf Antrag finanziell unterstützt. Der Antrag kann bei der Geschäftsstelle der DGKJ eingereicht werden. Es besteht ein Verfahren, in das der Vorstand der DGKJ einbezogen ist, das die Mittelverteilung nach Einreichung kompetitiver Anträge durch die Leitlinienbeauftragten der Konventgeselschaften gewährleistet. Zweimal im Jahr werden die Zuteilungen durch den Vorstand der DGKJ vorgenommen. Im Jahr 2011 wurden drei Anträge finanziell unterstützt.
Für den 3. November 2011 hatte die DGKJ alle Vertreter der Konventgesellschaften zu einer Leitlinienkonferenz nach Berlin eingeladen. Die Tagesordnung umfasste die aktuelle Übersicht der Leitlinien, Erfahrungen der Fachgesellschaften bei der Erstellung, der Nachhaltung und Förderung. Bei der Aktualisierung aller Leitlinien ist wesentlich, dass das Verfahren zur Konsensfindung nachvollziehbar dargestellt wird. Evidenzniveau und Empfehlungsgrad werden konsequent angegeben. Auch muss geprüft werden, ob die empfohlenen Medikamente für das Kindes- und Jugendalter zugelassen sind.
Neben der Publikation von Leitlinien im Loseblatt-Werk des Elsevier-Verlags können Konsensuspapiere bzw. Kurzfassungen höherwertiger Leitlinien auch bei der Monatsschrift für Kinderheilkunde zur Veröffentlichung eingereicht werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Aktivität der Konventgesellschaften bzgl. der Leitlinienaktualisierung im Berichtsjahr sehr erfreulich war. Es gibt allerdings einige Bereiche, in denen verstärkt Aktualisierungsbedarf besteht. Die Leitlinienarbeit hat sich als wichtiges Qualitätsmerkmal der Kinder- und Jugendmedizin bewährt. Sie wird durch die DGKJ unterstützt und in Kooperation mit dem Elsevier-Verlag in Form des Loseblattwerks oder des online-only-Abonnements repräsentiert.
Prof. Dr. Stefan Wirth, Wuppertal
Kommissionsvorsitzender