Heinrich Finkelstein

Heinrich-Finkelstein-Preis: Ausschreibung 2012

Die Norddeutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (NDGKJ) verleiht zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses den Heinrich-Finkelstein-Preis 2012 für eine hervorragende deutschsprachige oder englischsprachige wissenschaftliche Arbeit aus einem Gebiet der klinischen oder experimentellen Pädiatrie.

Die Arbeit kann bereits publizierte Ergebnisse enthalten. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert und kann geteilt werden. Einzelheiten sind der untenstehenden Satzung des Preises zu entnehmen.

Preisbewerber müssen ihre Arbeit in 4-facher Ausfertigung bis spätestens 15. April 2012 beim Schatzmeister der NDGKJ, Herrn Prof. Dr. med. Martin Kirschstein, einreichen:

Prof. Dr. Martin Kirschstein
CA der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Allgemeines Krankenhaus Celle
Siemensplatz 4
29223 Celle.

Der/die Preisträger wird/werden auf der Jahrestagung der NDGKJ, die vom 11. – 13. Mai 2012 in Kiel stattfindet, ausgezeichnet.

Heinrich-Finkelstein-Preis: Die Satzung

  1. Die Norddeutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin hat einen Förderpreis geschaffen, der für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Pädiatrie und der Jugendmedizin vergeben werden soll.

  2. Der Preis wird jährlich verliehen. Die Preissumme beträgt 5.000 €. Der Preis ist teilbar.

  3. Der Vorstand der Gesellschaft gibt die Ausschreibung des Preises eine ausreichende Zeit vor der Jahrestagung in der Monatsschrift Kinderheilkunde bekannt.

  4. Die Bekanntgabe der Preisträgerin oder des Preisträgers und die Übergabe des Preises erfolgen auf der Jahrestagung der Norddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin.

  5. Der Preis ist für eine deutschsprachige oder englischsprachige Arbeit bestimmt, die aus einem Gebiet der klinischen und experimentellen Pädiatrie stammt. Die Arbeit kann bereits publizierte Ergebnisse enthalten.

  6. Die Autorin/der Autor muss Mitglied der Norddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und sollte jünger als 35 Jahre sein. Sind bei Einreichung der Arbeit mehrere Autoren beteiligt, so ist durch die Gesamtautorenschaft eindeutig zu kennzeichnen, wer sich als Preisträger bewirbt. Der Bewerbung ist eine Versicherung beizufügen, dass alle Koautoren der eingereichten Arbeit mit der Bewerbung für den Heinrich-Finkelstein-Preis einverstanden sind.

  7. Die Preisrichter entscheiden nach Vorlage der Gutachten über die Vergabe des Preises. Das Preisrichterkollegium besteht aus dem jeweiligen Vorsitzenden der Gesellschaft sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Den Preisrichtern ist es gestattet, die Arbeit weiteren Gutachtern zur Beurteilung vorzulegen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.