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Aufteilungsschlüssel Mitgliedsbeitrag 2012
Für den DGKJ-Mitgliedsbeitrag 2012 gilt folgender Aufteilungsschlüssel:
•Echter Mitgliedsbeitrag: 46,4%
•Unechter Mitgliedsbeitrag: 53,6%
Für die steuerliche Berücksichtigung ist keine gesonderte Bescheinigung notwendig: Details finden Sie in der entsprechenden Mitteilung des DGKJ-Schatzmeisters in der Monatsschrift
Kinderheilkunde 04/2013.
Mitgliedschaft in der DGKJ
Die DGKJ hat ordentliche, korporative, korrespondierende, außerordentliche oder fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder. Die Einzelheiten dieser Mitgliedschaften sind der Satzung zu entnehmen. Dem Wohnort entsprechend gehört jedes DGKJ-Mitglied den regionalen Gesellschaften Norddeutsche bzw. Süddeutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (NDGKJ bzw. SGKJ) an.
Vorteile für Mitglieder:
Die Mitgliedschaft beinhaltet den Bezug der "Monatsschrift Kinderheilkunde", Vorzugspreise bei Veranstaltungen der DGKJ und bei der Bestellung der Pädiatrischen Leitlinien. Außerdem nehmen DGKJ-Mitglieder teil an der Diskussion in der pädiatrischen Fachgesellschaft und helfen damit, neue Behandlungsmethoden auf den Weg zu bringen und medizinische Innovationen in den Klinik- und Praxisalltag zu integrieren. Dies kommt vor allem den Patienten zugute.
Ordentliche Mitgliedschaft
Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft in der DGKJ ist die Approbation (§ 3,2 der Satzung), d.h. alle Kinder- und Jugendärzte können Mitglied in der DGKJ sein. Zur Aufnahme genügt ein Antrag. Die Beiträge für ordentliche Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
| Chefärzte, Oberärzte, Selbständige | 170 € |
| Angestellte und Beamte, in nicht leitender Funktion |
125 € |
| Assistenzärzte im 1. Berufsjahr im 1. Kalenderjahr der Mitgliedschaft |
80 € |
| Eltern in Elternzeit | 80 € |
| Pensionäre, Rentner und/oder Mitglieder ohne Bezug der Monatsschrift | 30 € |
| Korporative Mitglieder (Konventgesellschaften) | 200 € |
Die DGKJ erhebt nur Jahresbeiträge. Darin enthalten ist der Bezug der Monatsschrift Kinderheilkunde für ein Kalenderjahr, auch wenn der Eintritt mitten im Jahr erfolgt.