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Bericht des Konvents für fachliche Zusammenarbeit der DGKJ für 2011
Im Mittelpunkt der Arbeit des Konvents standen im Berichtszeitraum folgende Themen:
GOÄ. Z. Zt. erfolgen Gespräche mit der Bundesärztekammer zur Entwicklung der neuen GOÄ. Seitens des Berufsverbandes und des Konvents sind der BÄK folgende Vorschläge vorgetragen worden: Der Besonderheit der Kinder und Jugendmedizin wird Rechnung getragen durch Abbildung der zusätzlichen Kosten in 3 Kategorien:
- Zuschlag zu den Leistungen nach den Abschnitten B, CI , CII und CIII für die Durchführung bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (angestrebt 8. oder 12. Lebensjahr).
- Altersspezifischer Zuschlag in den anderen Kapiteln: KZ-1Neugeborene/Frühgeborene, KZ-2 Säuglinge (4 Wochen bis 1 Jahr), KZ-3 1 bis 6 Jahre, KZ4 6 bis 12 Jahre. Die Höhe der Zuschläge bezieht sich auf den zusätzlichen Aufwand in Minuten Arzt- und Personalarbeitszeit sowie einen erhöhten Medizintechnikinvestitionsfaktor, die bzw. der von den Konventgesellschaften kalkuliert wird bzw. wurde. Entsprechende Kalkulationen werden von den Konventgesellschaften und dem BVKJ vorgenommen.
- Spezifische Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin. Das sind GOÄ-Positionen, die aufgrund ihrer Legendierung spezifische pädiatrische Leistungen sind. Der Erschwernisfaktor wird bereits durch den Bewertungsalgorithmus berücksichtigt.
- Bei nicht durch Kategorie 1 bis 3 abgedeckten Leistungen kann die Tatsache, dass eine erschwerte Behandlungssituation vorliegt, als Begründung der Anhebung des Schwellenwertes herangezogen werden.
Der Vorbereitungsausschuss der BÄK ist offen für weitere Vorschläge. Die dann vorliegende Fassung der GOÄ muss dann durch den Bewertungsausschuss der BÄK.
Weiterbildungsordnung. Der Sprecher des Konvents ist auch Mitglied in der Kommission für Struktur und Weiterbildung der DAKJ. Z. Zt. arbeitet die Kommission an der Neuformulierung der Musterweiterbildungsordnung, die frühestens 2013, eher 2014, auf der Agenda des Ärztetages steht.
Als erstes Projekt steht die Arbeit an der Neuformulierung der WB-Ordnung im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin. Es wird ein Logbuch entwickelt, das den Bedürfnissen und der Realität der Weiterbildung entspricht. Es wird zukünftig ein Anteil der WB im niedergelassenen Bereich stattfinden müssen, wobei die logistischen und auch finanziellen Voraussetzungen dafür z. Zt. noch nicht realisiert sind bzw. auch schwierig zu realisieren sind. Neue Erkenntnisse bzgl. des grundsätzlichen Weges der BÄK zu einem modularen WB-Konzept in den Schwerpunkten und Zusatzweiterbildungen gibt es noch nicht.
Geschäftsordnung des Konvents. Auf der Sitzung des Konvents für fachliche Zusammenarbeit im April 2011 in Hannover wurde eine Geschäftsordnung des Konvents verabschiedet.
§ 120 1a. Verträge mit den Krankenkassen nach § 120 1a SGB V zur Finanzierung von Spezialambulanzen in der Pädiatrie sind bislang noch nicht flächendeckend abgeschlossen worden. Der Verhandlungsstand in den einzelnen Bundesländern ist unterschiedlich. Ein Zugriff auf die zusätzliche Vergütung ist z. Zt. nur über KV-Ermächtigung möglich.
Wahl des Sprecherrates des Konvents. Auf der Sitzung am 23.09.11 wurde der Sprecherrat des Konvents für drei Jahre gewählt. Die bisherigen Amtsinhaber PD Dr. Burkhard Rodeck, Osnabrück, als Sprecher, Prof. Dr. Hans Georg Koch, Braunschweig, als stellvertretender Sprecher sowie Prof. Dr. Florian Heinen, München, als Schriftführer wurden in ihren Funktionen bestätigt.
PD Dr. Burkhard Rodeck, Osnabrück