Bereichsnavigation
Selma-Meyer-Dissertationspreis
Aktuelle Ausschreibung
Die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin wird auf ihrer 106. Jahrestagung in Potsdam den Selma-Meyer-Dissertationspreis 2010 verleihen. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldpreis von 2.500 €.
Mit dem Preis sollen zukunftsorientierte pädiatrische Promotionsarbeiten ausgezeichnet werden. Zur Bewerbung sind Dissertationsarbeiten zugelassen, die von einer Medizinischen Fakultät in Deutschland zur Promotion akzeptiert und mit summa oder magna cum laude bewertet wurden. Bei einer Bewertung mit magna cum laude muss zusätzlich eine angenommene Publikation mit Erstautorenschaft in einem renommierten internationalen Journal vorliegen.
Die Dissertationsschrift sollte nicht älter als 12 Monate sein und ist zusammen mit einem Lebenslauf bis zum 1. Juni 2010 vom Autor selbst oder einem Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin in 5-facher Ausführung beim Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin einzureichen. Adresse: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Herrn Prof. Dr. Fred Zepp, Geschäftsstelle, Chausseestr. 128/129, 10115 Berlin.
Satzung
§ 1
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin stiftet den Dissertationspreis, der anlässlich des 125-jährigen Jubiläums der DGKJ 2008 erstmals verliehen wird.
§ 2
Der Dissertationspreis wird im Abstand von einem Jahr verliehen.
§ 3
Der Dissertationspreis besteht aus einer Urkunde, unterzeichnet von dem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, und einem Geldpreis von 2.500 €.
§ 4
Der Dissertationspreis soll zukunftsorientierte pädiatrische Promotionsarbeiten auszeichnen.
§ 5
Es können nur Dissertationsarbeiten berücksichtigt werden, die von einer Medizinischen Fakultät in Deutschland zur Promotion akzeptiert und mit summa oder magna cum laude bewertet wurden. Bei einer Bewertung mit magna cum laude muss zusätzlich eine angenommene Publikation mit Erstautorenschaft in einem renommierten internationalen Journal vorliegen.
§ 6
Die Dissertationsschrift sollte nicht älter als 12 Monate sein und ist zusammen mit einem Lebenslauf bis zum 1. Juni eines Jahres vom Autor selbst oder einem Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin in 5-facher Ausführung beim Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin einzureichen.
§ 7
Die Entscheidung über die Verleihung des Dissertationspreises steht im Ermessen eines Preisrichtergremiums, welches vom Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin berufen wird. Das Gremium besteht aus drei Mitgliedern und kann den Sachverstand von Gutachtern heranziehen.
§ 8
Als Preisrichter und Gutachter darf nicht tätig werden, wer
a) mit einem Bewerber verwandt oder verschwägert ist
b) mit einem Bewerber im Verhältnis Lehrer/Schüler oder einem Dienstverhältnis steht.
§ 9
Das Preisrichtergremium fällt die Auswahlentscheidung mit einfacher Stimmenmehrheit. Sollte keine der vorgeschlagenen Arbeiten als preiswürdig angesehen werden, so können im nachfolgenden Jahr zwei Preisträger ausgewählt werden. Der Preis kann nicht geteilt werden.
§ 10
Die Verleihung des Dissertationspreises erfolgt durch den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin während der Jahrestagung der DGKJ.
Preisträger
2008 Dr. Sybille Kenzel, Freiburg
"Transcriptional regulation of inflammatory cytokines in the response to Streptococcus agalactiae"