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Bald offen für Alle: U10, U11 und J2

06.10.2020

Die bislang nur von einzelnen Krankenkassen getragenen U-Untersuchungen im Grundschul- und Jugendalter sollen zu Pflichtleistungen werden.

Die 93. Gesundheitsministerkonferenz am 30. September und 01. Oktober 2020 in Berlin fasste den Beschluss, allen Kindern und Jugendlichen die Inanspruchnahme weiterer Früherkennungsuntersuchungen zu ermöglichen und die U10 (7-8 Jahre), U11 (9-10 Jahre) und die Jugendgesundheitsuntersuchung „J2“ (16-17 Jahre) ebenfalls als Pflichtleistungen der Krankenkassen einzustufen.

„Damit sind wichtige Lücken in der Früherkennung im Kindes- und Jugendalter geschlossen“, freut sich DGKJ-Generalsekretär Burkhard Rodeck: „Gerade in dieser Altersstufe, in der so viele Herausforderungen und Veränderungen anstehen, darf der Jugendliche nicht aus dem Blick geraten.“

Die vertraute Praxis für Kinder- und Jugendmedizin bietet häufig spezielle Jugendsprechstunden an, in denen ausschließlich Patient*innen im Jugendalter altersgerecht beraten werden.

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