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DRGs nun auch für teilstationäre Leistungen

23.11.2020

aDRG-Fallpauschalen-Katalog 2021 sieht neue Hauptdiagnosegruppe in der Pädiatrie vor

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die Pflegepersonal­kosten für den Fallpauschalenkatalog 2021 aus den diagnosebezogenen Fallpauschalen ausgegliedert und sogenannte aDRGs erstellt, die insbesondere in der Pädiatrie eine Verbesserung erwarten lassen.

Der aDRG-Katalog weist nun die neue Hauptdiagnosegruppe „Teilstationäre pädiatrische Diagnostik und Behandlung“ für die Bereiche Anästhesie/Sedierung, Infusion, Kinderchirurgische Maßnahmen auf.

DGKJ-Präsidentin Krägeloh-Mann begrüßt diese Entscheidung als Fortschritt in einem langwierigen Prozess, denn die Fachgesellschaft engagiert sich seit langem für die faire Berücksichtigung teilstationärer Leistungen der Pädiatrie im Fallpauschalensystem. Diese war bislang nicht gegeben: „Die Möglichkeit der teilstationären Leistungserbringung wird vom Kind und den Eltern stets sehr begrüßt, und die Zeit im Krankenhaus dadurch begrenzt. Das sind Vorteile für das Patientenwohl und seine Familie, für die es aber bislang keine faire Vergütung gab. Ebenso wenig wie für die kontinuierlich kürzer werdenden Verweildauer auf Station - innerhalb der letzten 30 Jahre ist die von ca. 9 auf unter 5 Tage gesunken. Daher ist die nun vermeldete Anpassung ein großer Fortschritt, insbesondere auch im Sinne unser Patient*innen!“

Die DGKJ hat dieses Anliegen seit Jahren den verantwortlichen Stellen wiederholt vorgetragen, z.B. im Juni 2019 bei einem Austausch mit Bundesgesundheitsminister Spahn gemeinsam mit der GKinD. Die jetzige Änderung geht auf diesen Termin zurück.

 

Vgl. aG-DRG-System 2021, InEK  (g-drg.de)

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