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DGKJ bei BMG-Anhörung zur Notfallreform

10.12.2025

Kinder brauchen spezialisierte medizinische Strukturen! Konventsprecher Prof. Dr. Dominik Schneider bei Anhörung zum Referentenentwurf im BMG.

Die Gesetzesinitiative zur Reform der Notfallversorgung ist notwendig, um Patientinnen und Patienten besser zu leiten und eine Überlastung der Notfallstrukturen zu verhindern. Für die DGKJ ist insbesondere die Einrichtung von integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) unter pädiatrischer Leitung eine Voraussetzung, um sicherzugehen, dass auch Kindern und Jugendlichen in Notfällen eine adäquate Versorgung zur Verfügung steht. Dabei muss die Einrichtung von KINZ im Gesetzestext analog der Einrichtung von INZ im Erwachsenenbereich hinterlegt sein. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.

Der Aufbau von KINZ soll dabei ein integraler Teil der Reform sein und bestehende Strukturen sollen genutzt werden. Prof. Schneider betonte in der Anhörung, dass bei der Planung von KINZ eine pädiatrische Beteiligung notwendig sei und die verbindliche Festlegung von KINZ-Standorten durch den erweiterten Leistungsausschuss erfolgen müsse.

Die DGKJ hat sich bereits in ihrer gemeinsamen Stellungnahme mit dem BVKJ, der DGKJCH, DIVI, GKinD, dem VLKKD und der GNPI positiv zur Einführung der KINZ geäußert und gleichzeitig auf Notwendigkeiten und Limitationen hingewiesen. So müssen die videogestützten Konsultationsangebote durch Fachärzte und Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin so strukturiert sein, dass sie leistbar sind und durch spezifische, einheitliche und standardisierte Ersteinschätzungssysteme Notfälle bei Kindern und Jugendlichen leiten werden, damit diese eine effektive Behandlung in der konservativen Kinder- und Jugendmedizin bzw. in der kinderchirurgischen Versorgung bekommen. 

Zusammenfassend begrüßt die DGKJ diese Gesetzesinitiative und sieht in der Einrichtung von KINZ als selbständige, organisatorisch und fachlich unabhängige intersektorale Einrichtungen in Zuordnung zu einer Kinderklinik einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland. 

Die DGKJ wird den weiteren parlamentarischen Prozess genau verfolgen und wie in der heutigen Anhörung ihre Position einbringen. 

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