Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform der Notfallversorgung am 9. September hat PD Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ), die Position der Kinder- und Jugendmedizin vertreten und die Auswirkungen der geplanten Reform auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdeutlicht.
Die DGKJ begrüßt grundsätzlich das Ziel der Notfallreform, Patientinnen und Patienten gezielter in die jeweils geeignete Versorgungsebene zu steuern und sektorenübergreifende Versorgung zu verbessern. Gleichzeitig macht die Fachgesellschaft deutlich, dass die besonderen Anforderungen der Versorgung von Kindern und Jugendlichen im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt stärker berücksichtigt werden müssen.
„Die besonderen Bedarfe in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen müssen sich in den Strukturen der Notfallversorgung widerspiegeln.“, betonte Rodeck in seiner Stellungnahme. Dabei verwies er insbesondere auf die Notwendigkeit eigener Qualitätsstandards und einer konsequenten Einbindung pädiatrischer Expertise in die Ausgestaltung der neuen Versorgungsstrukturen. Ohne dies ist eine Reform der Notfallversorgung wenig zielführend und stellt keinerlei Verbesserung dar.
Die DGKJ fordert:
- Pädiatrische Fachkompetenz muss verbindlich eingebunden werden. Entscheidungen über Planung, Aufbau und Anforderungen von Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) müssen unter Beteiligung ausgewiesener kinder- und jugendmedizinischer Expertise getroffen werden.
- Kinder benötigen eigene, altersgerechte Versorgungsstandards. Die DGKJ setzt sich für ein eigenständiges, pädiatrisch validiertes Ersteinschätzungssystem ein. Verfahren, die für Erwachsene entwickelt wurden, bilden die Besonderheiten pädiatrischer Notfälle nicht ausreichend ab.
- KINZ brauchen klare Qualitätsanforderungen und verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu gehören standardisierte Behandlungspfade, die jederzeitige Verfügbarkeit kinder- und jugendmedizinischer Kompetenz sowie eine strukturierte Vernetzung mit weiteren pädiatrischen Versorgungsangeboten.
Die DGKJ wird den weiteren Beratungsprozess konstruktiv begleiten und sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Reform der Notfallversorgung zu einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland beiträgt.
- Stellungnahme der DGKJ gemeinsam mit BVKJ, DGKJCH, DIVI, GKinD, GNPI und VLKKD
- Formulierungsvorschläge von DGKJ, BVKJ, DGKJCH, DIVI, GKinD, GNPI und VLKKD
