Die Stellungnahme zum Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums wurde federführend von der AG Lehre der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin unter Leitung von Prof. Dr. Kreuder erarbeitet und mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte abgestimmt:
In der Stellungnahme begrüßt die DGKJ die Stärkung der hausärztlichen Versorgung, die mit dem Arbeitsentwurf einer künftigen ÄApprO intendiert wird. Allerdings plädiert die Fachgesellschaft, bei der Definition der hausärztlichen Versorgung - statt einer Einschränkung auf das Fach Allgemeinmedizin - dem Gesetzgeber in SGB V, § 73 zu folgen und zusätzlich die Fachgruppen aufzunehmen, die unzweifelhaft ebenfalls im hausärztlichen Bereich tätig sind: die Kinder- und Jugendärzt*innen und die Internist*innen ohne Schwerpunktbezeichnung.
Mit dieser und weiteren Stellungnahmen wird der Arbeitsentwurf ab Ende Januar zu parlamentarischen Beratungen weitergeleitet.