Detail



G-BA beschließt Verfahren zur jährlichen Strukturabfrage von Perinatalzentren

22.08.2017

Die Änderungen betreffen alle Einrichtungen der Versorgungsstufen I bis III (Perinatalzentren und Perinataler Schwerpunkt).

Alle perinatologischen Einrichtungen werden zukünftig jährlich befragt, inwieweit sie die qualitätssichernden Anforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen erfüllen. Die übermittelten Angaben werden standortbezogen ausgewertet und – gemeinsam mit einem zusammenfassenden Bericht – auf den Internetseiten www.perinatalzentren.org veröffentlicht. Die Änderungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. Auguste 2017 in Berlin beschlossen.

Die Erstfassung der zu erhebenden Datenfelder (Spezifikation) der jährlichen Strukturabfrage wird der G-BA bis zum 31. Oktober 2018 beschließen. Als Datengrundlage für die Erfassungsjahre 2017 und 2018 dienen die Checklisten für das Nachweisverfahren zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen an Perinatalzentren und Perinatale Schwerpunkte, die der G-BA für diesen Zweck in einigen Punkten geändert hat.

Weitere Informationen: www.g-ba.de

Zurück