Am vergangenen Freitag, 28. Mai 2021, stimmt der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu. in den Änderungen enthalten ist auch eine Lockerung der Maskenpflicht für Kinder: "Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist anstelle einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) erlaubt.“
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Schon am Tag darauf treten die meisten Änderungen in Kraft.
Quelle: bundesrat.de