Die Fachgesellschaft begrüßt das Gesetz, das etliche für die Kinder- und Jugendmedizin positive Maßnahmen fixiert. So etwa bei den Dokumentations- und Meldepflichten, wo die Verpflichtung, Verdachtsfälle von schwerwiegenden Nebenwirkungen zu melden, laut vorgelegtem Gesetzesentwurf nun unverzüglich nach Bekanntwerden besteht.
Die fehlende Sicherheit bei der Anwendung vieler Arzneimittel in der Kinder- und Jugendmedizin aber, die die DGKJ bereits seit vielen Jahren beklagt, wird auch durch dieses Gesetz, das in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Länderbehörden sowie die Kontrolldichte von Apotheken und Herstellbetrieben regeln will, nicht erbracht werden: Die Forderung nach einer politischen Lösung der Versorgungslücken im pädiatrischen Bereich bleibt – leider – noch immer aktuell.
Die von der DGKJ vorgebrachte Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit detaillierteren Anmerkungen finden Sie hier.