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Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittel-Versorgung

07.06.2019

Zu dem am 6. Juni im Bundestag beschlossenen Gesetz hatte die DGKJ schon im Vorfeld Stellung bezogen.

Die Fachgesellschaft begrüßt das Gesetz, das etliche für die Kinder- und Jugendmedizin positive Maßnahmen fixiert. So etwa bei den Dokumentations- und Meldepflichten, wo die Verpflichtung, Verdachtsfälle von schwerwiegenden Nebenwirkungen zu melden, laut vorgelegtem Gesetzesentwurf nun unverzüglich nach Bekanntwerden besteht.

Die fehlende Sicherheit bei der Anwendung vieler Arzneimittel in der Kinder- und Jugendmedizin aber, die die DGKJ bereits seit vielen Jahren beklagt, wird auch durch dieses Gesetz, das in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Länderbehörden sowie die Kontrolldichte von Apotheken und Herstellbetrieben regeln will, nicht erbracht werden: Die Forderung nach einer politischen Lösung der Versorgungslücken im pädiatrischen Bereich bleibt – leider – noch immer aktuell.

Die von der DGKJ vorgebrachte Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit detaillierteren Anmerkungen finden Sie hier.

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