„Bevor aber Kinder geimpft werden können, sind im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit noch einige Stufen abzuwarten“, so die DGKJ-Präsidentin, Prof. Dr. Ingeborg Krägeloh-Mann.
Zunächst muss der Impfstoff für Erwachsene zugelassen sein; erst danach können Studien bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und bewertet werden, und wiederum erst daran anschließend kann es eine Zulassung für Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen und Indikationen geben. Dies bedarf in dieser vulnerablen Population gerade bei diesen neuen Impfstoffen einer ganz besonderen Sorgfalt. Dennoch bemüht sich die DGKJ, nicht zuletzt über die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass möglichst schnell die entsprechenden Schritte eingeleitet werden. Denn es kann kein Zweifel daran bestehen, dass es auch unter Kindern und Jugendlichen Risikogruppen gibt, bei denen ein dringender Bedarf besteht und die prioritär berücksichtigt werden müssen.