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Kein Zuckerzusatz in Tees für Babys und Kleinkinder

02.07.2019

Erster Erfolg! Die DGKJ begrüßt das vom BMEL geplante Verbot von zugesetztem Zucker jeder Art in Kindertees.

Im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz (NRI) in Fertigprodukten hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Verordnungsentwurf zum Verbot von Zuckerzusatz in Tees für Babys und Kleinkinder vorgelegt. Das Verbot ist in der NRI festgeschrieben und markiert einen wichtigen Schritt in der Politik für Kinder.

„Das BMEL ist damit endlich einer Forderung der DGKJ und anderer Verbände gefolgt. Zucker in Baby- und Kindertees ist überflüssig, ungesund und gewöhnt Kinder an süßen Geschmack. Entsprechend gezuckerte Nahrungsmittel fordern sie dann später ein. Die Lebensmittelindustrie suggeriert Eltern, dass speziell für Kinder gefertigte Lebensmittel besonders gut für die Jüngsten wären. Tatsächlich ist neben den Tees auch in den meisten industriell gefertigten „Kinder-Produkten“ übermäßig viel Zucker enthalten. So bestehen einige der für die Zielgruppe Kind gefertigte Frühstücksmüslis bzw. –zerealien zu etwa einem Drittel aus Zucker. Auch hier ist eine Regulierung zum Schutz der Gesundheit unserer Kinder notwendig. Es gibt also noch viel zu tun. Wir begrüßen aber ausdrücklich den ersten Schritt und fordern eine rasche Umsetzung“, so Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der DGKJ.

Der Entwurf beinhaltet unter anderem ein Verbot des Zusatzes von Zucker und Süßungsmitteln jeglicher Art und eine Kennzeichnungspflicht zu dem Alter, ab dem das Produkt verwendet werden kann. Dies ist sowohl für Teepulver, -granulate und Beutel als auch verzehrfertige Tees anzuwenden.

 

 

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