Das machte die DGKJ-Präsidentin Prof. Dr. Felderhoff-Müser in der Bundestags-Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) am 17.12.2025 deutlich. Sie betonte dabei auch, dass die LG 47, ebenso wie die LG 16, auch ohne Belegung erhalten werden müssen, mit dem Ziel, die entsprechenden Grouper so anzupassen, dass diese zukünftig auch die spezialfachärztlichen Versorgungsfälle in der Kinder- und Jugendmedizin und der Kinder- und Jugendchirurgie adäquat abbilden können.
Die Kinder- und Jugendmedizin ist ebenso spezialisiert wie die Erwachsenenmedizin. Damit dies auch in der Krankenhausplanung berücksichtigt werden kann, braucht es neben einer belegten LG 47 auch eine verbindliche Alterszuordnung. So soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche von Fachärzten und Fachärztinnen in den Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin behandelt werden.
Ebenfalls betont wurde von pädiatrischer Seite (Prof. Dr. F. Hoffmann), dass die für die Pädiatrie gewährten Förderbeträge nicht nur gezielt den kinder- und jugendmedizinischen Einrichtungen zugutekommen sollen, sondern auch verstetigt und dynamisiert. Nur so kann sichergestellt werden, dass Inflation und Kostenentwicklung die Wirkung der Förderungen nicht minimieren.
Die Forderung nach Abschaffung der unteren Grenzverweildauer kam in der Anhörung auch zur Sprache; hier konnte GKinD (Dr. Hoch) die kinder- und jugendmedizinische Position einbringen.
Unsere Stellungnahme zum KHAG finden sie hier: Link.
Ein Videomitschnitt der Öffentlichen Anhörung vom 17.12.2025 kann auf der Webseite des Deutschen Bundestags angesehen werden: Link.
