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„Kinder und Jugendliche gehen in diesem Gesetz unter“

12.11.2025

DGKJ warnt vor Folgen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), das heute Abend in die Erste Lesung geht

Wenn der Deutsche Bundestag heute Abend in Erster Lesung das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) berät, geht es um weit mehr als organisatorische Fragen der Krankenhauslandschaft: Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) gefährdet der Gesetzentwurf die spezialisierte Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher in Deutschland.

Fachleute der Kinder- und Jugendmedizin sehen in der aktuellen Fassung des Entwurfs gravierende Schwächen, die insbesondere chronisch und schwer kranke Kinder benachteiligen.

KHAG schwächt Kinder- und Jugendmedizin

Seit Bekanntwerden der ersten Entwürfe weist die DGKJ wiederholt auf empfindliche Lücken im Gesetzentwurf hin. Besonders kritisch bewertet die Fachgesellschaft die ersatzlose Streichung der Leistungsgruppe (LG) 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“. Diese Entscheidung hätte nach Einschätzung der DGKJ massive Auswirkungen auf die Versorgung schwer und chronisch kranker junger Patientinnen und Patienten.

„Kinder ins Abseits?“ – Gefahr einer Verlagerung in die Erwachsenenmedizin

„Kinder und Jugendliche gehen in der aktuellen Fassung unter“, warnt DGKJ-Präsidentin Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser: „Die Gesundheit von Kindern ist ebenso komplex wie die von Erwachsenen. Trotzdem spiegelt sich das nicht in der Leistungsgruppenstruktur wider. Es ist ein existentielles Qualitätsmerkmal, anzuerkennen, dass es neben der `allgemeinen´ auch eine spezielle Kinder- und Jugendmedizin geben muss, um chronisch und schwer kranke Kinder und Jugendliche angemessen zu versorgen. Auch müssen die dafür notwendigen Vorhaltekosten entsprechend kalkuliert werden.“

Sollte das KHAG in seiner derzeitigen Form beschlossen werden, droht ein systematisches Verschieben schwer kranker Kinder und Jugendlicher in die Erwachsenenmedizin – mit gravierenden Folgen für die Versorgungsqualität und Patientensicherheit.

Für die DGKJ steht fest: Eine Behandlung in Erwachsenenabteilungen kann und darf keine Option sein.

Lichtblick: Oppositionsantrag greift Kritikpunkte auf

Positive Signale sieht die DGKJ in dem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der ebenfalls heute unter dem Titel „Kindergesundheit stärken“ in den Bundestag eingebracht wird [Drucksache 21/2721]. Der Antrag benennt die zentralen Lücken des Gesetzentwurfs und schlägt konkrete Lösungen vor – viele davon deckungsgleich mit den Positionen der DGKJ.

„Kinder und Jugendliche haben denselben Anspruch auf eine hochwertige, spezialisierte und sichere medizinische Versorgung wie Erwachsene“, betont Prof. Dr. Felderhoff-Müser. Diese Verantwortung muss auch in der Krankenhausreform ihren Platz haben.

 

 


Pressekontakt
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Dr. Sybille Lunau
Chausseestr. 128/129 | 10115 Berlin
Tel. +49 30 3087779-14
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