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Kindergesundheit stärken: Bundestags-Anhörung im Ausschuss für Gesundheit

29.01.2026

DGKJ-Präsidentin Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser und DGKJ-Generalsekretär PD Dr. Burkhard Rodeck waren bei der Anhörung vor Ort

Bild: Deutscher Bundestag / DGKJ

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren“ berührt einen Großteil der Themen, die das Aufwachsen von Kindern aktuell und in den kommenden Jahren beeinflussen werden. 

Der Antrag wird von der DGKJ begrüßt, und die Ausführungen aus der DGKJ-Stellungnahme wurden in der gestrigen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit noch vertieft. 

Bei Krankenhausaufenthalten würde die Abschaffung der Grenzverweildauer zu einer Verbesserung beitragen, die bereits kurzfristig einen positiven Effekt hätte. DGKJ-Generalsekretär PD Dr. Burkhard Rodeck führte dazu aus, dass die Abschaffung der Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer für Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern sich nicht weiter verzögern darf. Die aktuelle Regelung orientiert sich an der Erwachsenenmedizin und nicht an den Bedürfnissen von Kindern. Eine frühzeitige Entlassung in das familiäre Umfeld ist meist nicht nur unproblematisch, sondern wirkt sich positiv auf Genesung und Entwicklungsverlauf aus. Aus fachlicher Sicht ist die Aufschiebung der Abschaffung der Abschläge nicht nachvollziehbar.

Ganz zentral für die zukünftige stationäre Versorgung bleibt auch die Frage nach dem Erhalt der Leistungsgruppen (LG) 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Hier sieht nicht nur die DGKJ Handlungsbedarf. Auch Dr. Andreas Artlich, Generalsekretär des Verbandes Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands (VLKKD) unterstützt die Forderung. Damit die LG belegt werden können, muss der Grouper angepasst und auf die Versorgungsrealität der Pädiatrie abgestimmt werden, durch Hinterlegung des Fachabteilungsschlüssels und eine Alterszuordnung. Ohne den Erhalt der Spezialisierung entfällt für Kliniken der Anreiz, Spezialbereiche wie etwa die Kinder-Gastroenterologie zu unterhalten. 

Verschwinden die LG 47 und LG 16 und gehen in der „Allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin“ und der „Allgemeinen Kinder- und Jugendchirurgie“ auf, werden sie unsichtbar. PD Dr. Burkhard Rodeck betont: „So verschwinden sie aus der gesundheitspolitischen Diskussion und Öffentlichkeit.“

Sollten die beiden Leistungsgruppen tatsächlich wegfallen, dann muss mindestens für die nicht-chirurgischen Fälle festgelegt werden, dass diese bis zu einem Alter von 16 Jahren ausschließlich in Kliniken  für Kinder- und Jugendmedizin behandelt werden dürfen. Auch hier sind sich die DGKJ und der VLKKD einig.  Die aktuelle Unsicherheit und fehlende Planbarkeit, die durch die Leistungsgruppenthematik entstehen, setzen den ohnehin finanziell angespannten Kinderkliniken noch weiter zu. Um die finanzielle Absicherung von Kinderkliniken zu gewährleisten, muss daher das Sondererlösvolumen für die stationäre Pädiatrie verstetigt und an die allgemeine Preissteigerung angepasst werden.

Eine weitere Herausforderung ist die Situation in der Kinderkrankenpflege. DGKJ-Präsidentin Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser und Direktorin der Klinik für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Essen betont: „In der Praxis beobachten wir aktuell einen Rückgang der Interessenten, weil es einfach nicht angeboten wird.“ Dem muss man entgegenwirken, indem man die Vertiefung in der Generalisitk erhält und weiterentwickelt. So wie es auch die erfolgreiche Petition „185291 - Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“ fordert. 

Neben Unterfinanzierung und Mangel an Pflegepersonal gehört auch der hohe Off-Label-Use von Arzneimitteln zu den Problemthemen in der Pädiatrie. Bei Früh- und Neugeborenen liegt der Off-Label-Use z. B. bei 90%. Diese unzureichende Versorgungsrealität kann erleichtert werden durch die dauerhaft gesicherte Finanzierung des Kinderformulariums, betont die DGKJ-Präsidentin. Diese Plattform hilft Ärztinnen/Ärzte bei der richtigen Medikation und klärt sie über Nebenwirkungen auf und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag bei der ambulanten und stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

Doch nicht nur bei der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bedarf es Verbesserungen, auch die fehlende Förderung von Verhältnisprävention und Regulierung schaden der Kindergesundheit und verursachen hohe Folgekosten.

Im Bereich der Ernährung gibt es einen dringenden Handlungsbedarf. Sowohl eine Zuckersteuer als auch ein Werbeverbot für an Kinder adressierte Werbung für ungesunde Lebensmittel gehören zu den Maßnahmen, die die Kindergesundheit stärken würden. Die bisherige Selbstverpflichtung der Lebensmittelindustrie ist in diesem Bereich gescheitert. Herr PD Dr. Rodeck führt dazu aus: „Es wurde 15 % Zuckerreduktion seinerzeit angepeilt, erreicht wurden nur circa 2 %.“ Verpflichtende Maßnahmen wie eine Zuckersteuer haben in anderen Ländern wie Großbritannien bereits Wirkung gezeigt. Hieran sollte man sich in Deutschland orientieren.

Auch der Unparteiische Vorsitzende  des Gemeinsamen Bundesausschuss, Prof. Josef Hecken, signalisierte in der Anhörung, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zentrale Mängel in der aktuellen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen und deren gesundheitlicher Situation und Möglichkeiten der Verbesserung benennt.

Die DGKJ sieht in der angestoßenen Diskussion eine große Chance, die Kindergesundheit innerhalb der politischen Debatte und den kommenden Reformen zu verankern, damit die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Kindern mitgedacht werden.

Die gesamte Anhörung können Sie hier nachschauen: Link.

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