Detail



Koalitionsvertrag mit gefährlichen Lücken in der Krankenhausreform 

10.04.2025

In unserem Offenen Brief vom Anfang des Monats hatten wir es befürchtet, der gestern veröffentlichte Koalitionsvertrag hat es bestätigt:

Kinder und Jugendliche scheinen in der Krankenhausreform übersehen zu werden!

„Die Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgt zum 01.01.2027 auf Basis der 60 NRW-Leistungsgruppen zuzüglich der speziellen Traumatologie“, heißt es im Koalitionsvertrag auf S. 110. Damit haben wir die Bestätigung, dass weiterhin keine Leistungsgruppen für die „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ sowie die „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ angedacht sind.

Durch diese Leerstellen verschärft sich die Befürchtung zu einer konkreten Bedrohung: Die stationäre Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher durch spezialisierte Fachkräfte ist in Gefahr.

„Wir alle, die wir für kranke Kinder arbeiten, müssen die Politikerinnen und Politiker vehement auf diesen Missstand und die gefährliche Lücke hinweisen, die sich da auftut“, mahnt die DGKJ-Präsidentin Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser: „Die Auswirkungen scheinen der Politik nicht bewusst zu sein! Die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dass dort, wo es medizinisch sinnvoll sei, die Leistungsgruppen in Bezug auf ihre Leistungs- und/oder Qualitätsvorgaben verändert würden, ist viel zu vage und nicht verlässlich.“  

Die Kinder- und Jugendmedizin ist so breit aufgestellt wie die Erwachsenenmedizin. Es gibt Kinderkardiologen, Kindergastroenterologen, Kinderpneumologen und viele weitere spezialisierte Fachrichtungen. Doch während die Erwachsenenmedizin in den Leistungsgruppen weitgehend komplett abgebildet ist, bleiben für kranke Kinder und Jugendliche nur wenige Kategorien übrig (Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeine Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie und Perinatologie). Die fehlenden Spezialisierungen in den Leistungsgruppen bedrohen die Qualität und Sicherheit der Behandlung junger Patientinnen und Patienten.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) wird sich konsequent für das Anrecht kranker Kinder auf eine fach- und bedürfnisgerechte medizinische Versorgung einsetzen - diese muss in der geplanten Krankenhausreform verankert sein!  

Die wissenschaftliche Fachgesellschaft DGKJ fordert ihre über 20.000 Mitglieder daher auf, sich mit ihren Kliniken, Praxen und Dienststellen an ihre Abgeordneten zu wenden und sich in die politischen Prozesse einzubringen, damit dieser Missstand bei der Weiterentwicklung der Krankenhausreform noch rechtzeitig behoben wird.

Zum Offenen Brief der DGKJ vom 1.4.2025



Pressekontakt
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Dr. Sybille Lunau
Chausseestr. 128/129 | 10115 Berlin
Tel. +49 30 3087779-14
presse@dgkj.de

Zurück