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Neugeborenenscreening

15.05.2026

NGS wurde erweitert um vier zusätzliche Untersuchungen.

Das erweiterte Neugeborenenscreening in Deutschland hat sich als unverzichtbares Instrument zur Früherkennung schwerer Erkrankungen etabliert.

Bislang umfasst das Neugeborenenscreening (NGS) 19 Zielkrankheiten. Ab dem 15. Mai wird es durch vier zusätzliche Untersuchungen ergänzt. Getestet wird neben seltenen, aber schwerwiegenden Krankheiten wie Mukoviszidose und spinale Muskelatrophie ab jetzt auf Vitamin-B12-Mangel sowie die seltenen Stoffwechselerkrankungen Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte diesen Beschluss bereits am 15. Mai 2025 verabschiedet.

Warum ist die Früherkennung so entscheidend?
„Der Zeitfaktor ist beim erweiterten Neugeborenenscreening absolut entscheidend“, betont Prof. Dr. Georg F. Hoffmann von der Screening-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ): „Bei manchen Erkrankungen geht es innerhalb weniger Stunden um das Überleben des Kindes. Jede Verzögerung der Behandlung erhöht das Risiko schwerwiegender Schädigungen.“

Vorsicht bei kommerziellen Angeboten
In der Stellungnahme der Screeningkommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) warnt die DGKJ vor kommerziellen Angeboten. Das erweiterte Neugeborenenscreening ist jedem Baby in Deutschland frei zugänglich. Es bietet ein etabliertes Screening-Programm und wissenschaftlich fundierte Strukturen.
 

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