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Perinatalzentren

21.06.2019

Verlängerung der Übergangsregelungen: G-BA berät über Personalvorgaben für neonatologische Intensivstationen.

Zum Ende des Jahres sollte die Übergangsregelung entfallen, so dass ab 1. Januar 2020 die pflegerische Versorgung gemäß der Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen (QFR-RL) greifen würde. Nun berät der Gemeinsame Bundesausschuss über eine Verlängerung der Übergangsregelung. 

Laut QFR-RL muss auf der neonatologischen Intensivstation eines Perinatalzentrums jederzeit mindestens ein/e Kinderkrankenpfleger/in je intensivpflichtigem Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1500 Gramm verfügbar sein. Bei intensivüberwachungspflichtigen Frühgeborenen gilt ein Schlüssel von eins zu zwei. Zudem müssen 40 Prozent der Pflegekräfte auf neonatologischen Intensivstationen (Level 1-​Zentren) Kinderkrankenpflegekräfte sein, die die Fachweiterbildung „pädiatrische Intensivpflege“ absolviert haben. In Level 2-​Zentren ist ein Anteil von 30 Prozent vorgesehen.

Als Nachweis für die Erfüllung des Personalschlüssels für die pflegerische Versorgung auf neonatologischen Intensivstationen gilt eine dokumentierte Erfüllungsquote von mindestens 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Schichten, in denen die in der Richtlinie vorgegebenen Personalschlüssel nicht erfüllt werden, direkt aufeinanderfolgen. 

Quelle: Pressemitteilung des G-BA vom 20. Juni 2019.

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