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Pflegeberufereformgesetz: Ohne öffentliche Anhörung in den Bundestag

01.06.2017

Zentrale Fragen zur Gestaltung und Umsetzung der neuen Ausbildungswege sind noch offen und ungeklärt.

Bei der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses entschied sich die Koalitionsfraktion gegen eine öffentliche Anhörung, in der die inhaltlichen Bedenken und die Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Reform der Pflegeberufe hätten vorgetragen werden können. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin bedauert diesen Beschluss sehr, vor allem, da die zentralen Fragen zur Gestaltung und Umsetzung der neuen Ausbildungswege weiterhin offen und ungeklärt bleiben.

Die Novellierung der Pflegeausbildung wird gravierende Auswirkungen auf die Praxis haben, die man in einer transparent gestalteten Diskussion hätte aufgreifen müssen. Entscheidend muss das Wohl der Patienten, das Recht jedes Patienten auf gute Pflege sein. Die Sorge, dass die Bedürfnisse kranker Kinder in den Reformbestrebungen untergehen, hatte  bereits unmittelbar nach der Einigung der Koalition zahlreiche Fachverbände und Elternorganisationen aus der Kinder- und Jugendmedizin bewegt. Sie appellierten gemeinsam mit der DGKJ an die Politik, die besondere Situation des kranken Kindes im Blick zu behalten, das im besonderen Maße hilfsbedürftig und auf gute, wissende Pflege angewiesen ist.

In einem Forderungspapier, das den zuständigen Bundestagsabgeordneten zuletzt am 25. April 2017 zugegangen ist, fassten die kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Elternverbände die zentralen Kriterien für eine gelingende Pflegeberufereform zusammen. Diese Forderungen haben alle das Ziel, sicherzustellen, dass Kinder auch in Zukunft durch spezialisierte und hoch qualifizierte Pflegekräfte gepflegt werden. Der Gesetzesentwurf wird wahrscheinlich im Juni in die 2. und 3. Lesung in den Bundestag eingebracht und verabschiedet werden.

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