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Politischer Ausblick der DGKJ für 2020

17.02.2020

DGKJ-Generalsekretär PD Dr. Burkhard Rodeck zu den politischen Themen der DGKJ in diesem Jahr.

Nicht die Medizin muss sich dem System anpassen, sondern das System muss kranken Kindern und Jugendlichen eine adäquate Versorgung garantieren!

Wie bereits im vergangenen Jahr nimmt das Thema der Finanzierung von Kinder- und Jugendkliniken auch in 2020 eine zentrale Rolle in der politischen Arbeit der DGKJ ein. Zwischen 1991 und 2017  ist die Bettenzahl in der Pädiatrie um ein Drittel gesunken. Gleichzeitig sind die Fallzahlen um 10 % gestiegen. Wir behandeln also mehr Patienten in weniger Betten. Eine Folge ist, dass Behandlungen verschoben oder kranke Kinder auf andere Klinken verwiesen werden müssen. Der Grund dafür ist, dass die Finanzierung durch das Fallpauschalensystem die Leistungen der Pädiatrie nicht angemessen auffangen kann. Stationäre Kinder- und Jugendmedizin umfasst ein weites Gebiet von Akuterkrankungen ,wie z.B. Infektionserkrankungen besonders im Herbst und Winter, bis zu hochkomplexen Erkrankungen, die in meist universitären Zentren mit hohem Aufwand behandelt werden. Dabei fallen überproportional Vorhaltekosten an, die vom DGR-System nicht ausreichend gegenfinanziert werden. Kinder- und Jugendmedizin braucht Zuwendung, somit Zeit. Zeit ist die Ressource, deren Einsparung vom DRG-System am konsequentesten belohnt wird. Die DGKJ fordert schon lange: Nicht die Medizin muss sich dem System anpassen, sondern das System muss kranken Kindern und Jugendlichen eine adäquate Versorgung garantieren! Bei der Umsetzung dieser Forderung ist ganz klar der Bund gefragt! Wir fordern konkrete Maßnahmen, etwa in Form eines Kinder-Zuschlags bei der Klinikfinanzierung wegen der hohen Vorhaltekosten, und die Anerkennung der Versorgung von komplex und chronisch kranken Kindern (z.T. Extremkostenfälle) als Besonderheit. Nur damit kann die Kinder- und Jugendmedizin im DRG-System gut abgebildet werden. Ebenfalls muss vom Bund eine bessere Verzahnung stationärer und ambulanter Leistungen gefördert werden.

Auch in Sachen Arzneimittel im Kindesalter bleibt die DGKJ weiter aktiv am Ball. Viele Arzneimittel, die in der Pädiatrie angewendet werden, sind nicht für Patienten im Kindesalter zugelassen. Kinder- und Jugendärzte müssen daher zur bestmöglichen Versorgung oft ohne Zulassung verordnen (off-label-use) mit allen möglichen Nachteilen. So ist etwa die Rechtsprechung bzgl. der Erstattungspflicht und Behandlungsfehlern nicht einheitlich. Zudem stellt sich das Haftungsrecht in diesen Fällen als problematisch dar. Die derzeit vorhandenen Instrumente zur Zulassung im off-label-Bereich sind optimierungsbedürftig. Zur fachlich-wissenschaftlichen Beurteilung dieser Thematik gibt es im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Expertengruppe off-label-use, diese arbeitet jedoch nur auf Anfrage des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und ehrenamtlich. Im Bereich Kinder- und Jugendmedizin ist eine Kommission einberufen worden (KAKJ), die ebenfalls nur auf Anfrage und ehrenamtlich tätig ist. Diese Organe müssen im operativen Bereich gestärkt werden! Nur so können die bestehenden Versorgungslücken geschlossen werden und daran werden wir auch in diesem Jahr entschieden arbeiten.

Ebenso stellt die Prävention eines der Fokusthemen der DGKJ dar. Ganz besonders hat mich in 2019 gefreut, dass wir die National-Torhüterin Almuth Schult als Impfbotschafterin der DGKJ gewinnen konnten, um ein Beispiel zu nennen. Mit ihrer Unterstützung können wir die Wichtigkeit eines ausreichenden Impfschutzes öffentlich unterstreichen. Mit dem Masernschutzgesetz, das ab dem 1. März 2020 verpflichtend und bundesweit greift, konnte ein bedeutender Schritt in Sachen Prävention erwirkt werden, den die DGKJ ausdrücklich unterstützt.

Seit 2016 erprobt das Projekt »Soziale Prävention« in Nordrhein-Westfalen ein Modell für die Kooperation von niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt*innen, Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe an drei Modellstandorten, um belastete Familien zu identifizieren und direkt innerhalb der pädiatrischen Praxen professionell unterstützen zu können. Ziel des Projekts ist die Stärkung der Elternkompetenz für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der sozioökonomischen Lage der Familie. Es wurde von der DGKJ unter Einbeziehung vieler weiterer Akteure entwickelt und über den gesamten Entwicklungs- und Durchführungszeitraum vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) gefördert. Im Jahr 2019 endete das Modellprojekt. Am 20. November wurden die Erfahrungen aus dem Modellprojekt und erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung im Rahmen der Abschlussveranstaltung vorgestellt und gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik diskutiert.

Wir freuen uns, dass unsere Forderung nach einem Zentrum für Kindergesundheit von der Bundesregierung aufgenommen wurde. Unser Vorschlag einer modularen Struktur des Zentrums liegt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und wird dort noch beraten.

Wir fordern ein Verbot für speziell an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung.

Die im Koalitionsvertrag festgelegte Nationale Innovations- und Reduktionsstrategie für Zucker, Fette und Salz (NRI) durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde in den vergangenen Monaten weiter ausgearbeitet. Die DGKJ hat dies durch aktive Mitarbeit begleitet. Ein erster Erfolg dabei ist die gesetzliche Verordnung zum Verbot von Zuckerzusätzen in Tees für Babys und Kleinkinder. Nach wie vor bewerten wir die NRI aufgrund der fehlenden Verpflichtung der Lebensmittelindustrie als nicht konsequent genug. So spricht sich die DGKJ schon lange für das auf den ersten Blick verständliche und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Nährwertkennzeichnungsmodell des Nutri-Score aus. Die im August 2019 veröffentlichten Ergebnisse einer von der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten e. V. (DANK) beauftragten forsa-Umfrage (somit auch der DGKJ) sowie später auch einer durch das BMEL durchgeführten Befragung zeigten eindeutig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher diese Art der Lebensmittelkennzeichnung favorisieren. Das BMEL beschloss daraufhin eine freiwillig selbstverpflichtende Nährwertkennzeichnung durch den Nutri-Score. Eine freiwillige Lebensmittelkennzeichnung allein reicht nicht! Wir brauchen weitere verhältnispräventive Maßnahmen, die das Gesundheits- und Ernährungsbewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher im Allgemeinen schärfen. Eine verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung mit Einführung des Nutri-Scores wäre ein klares Bekenntnis gewesen. Wir fordern zudem ein Verbot für speziell an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung. So wird auch die Weiterentwicklung von Verhaltens- und Verhältnisprävention im politischen Rahmen weiter die politische Arbeit der DGKJ mitbestimmen.

Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey nahm im Dezember den Abschlussbericht für den Dialog- und Beteiligungsprozess zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) entgegen. Es war der Startschuss zur Erarbeitung eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das die Ministerin im Frühjahr 2020 vorlegen wird. Dieser Übergabe war ein einjähriger Dialog- und Beteiligungsprozess zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) mit dem Motto „Mitreden-Mitgestalten“ vorangegangen. Eine interprofessionell besetzte Arbeitsgruppe mit berufenen Vertretern der Verbände der Jugend-, Behinderten- und Gesundheitshilfe, der Kommunen und Länder und als Gäste Vertreter der Bundesministerien für Arbeit und Soziales, Gesundheit, Finanzen, Bildung und Forschung, der Arbeitsstäbe der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie weiterer Institutionen hatte sich der Ausarbeitung gewidmet. Für die kinderärztlichen Verbände nahm u. a. auch ich teil. Zu betonen ist dabei die gute und grundlegende Zusammenarbeit der pädiatrischen Organisationen. Die wichtigsten Ziele bei der Erarbeitung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind u. a. ein besserer Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Pflege- und Heimkindern und mehr Prävention vor Ort.

Darüber hinaus engagieren wir uns weiterhin neben vielen anderen in den Themen Pflege mit der Forderung nach Erhalt des Berufes der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Nachwuchsförderung und Weiterbildung im Gebiet inkl. Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildung.

Die DGKJ wird weiterhin politische Prozesse und Verfahren aktiv begleiten. Gut gemeinte Reformen und Gesetze für das Gesundheitswesen können nur gut werden, wenn sie stets den besonderen Bedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen! Das ist unser Ziel!

PD Dr. Burkhard Rodeck

Generalsekretär der DGKJ

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