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Presseinfo: Rückschritt statt Fortschritt für kranke Kinder

11.08.2025

Das KHAG ignoriert die medizinischen Belange insbesondere chronisch kranker Kinder, warnt die DGKJ.

Krankenhausreform: Rückschritt statt Fortschritt für kranke Kinder

Das vor wenigen Tagen auf den Weg gebrachte Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ignoriert die medizinischen Belange kranker Kinder, insbesondere jener mit chronischen Erkrankungen, und wird zu einer fortschreitenden Unterversorgung führen, warnt die DGKJ als die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland.

Mit dem neuen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem KHAG will die Bundesregierung die Kliniklandschaft effizienter gestalten. Konsolidierung, Konzentrierung und Qualität der Standorte sind das Ziel. Das hat in der Kinder- und Jugendmedizin schon längst stattgefunden, und somit verschärft die Reform bestehende Probleme, statt sie zu lösen.

Beispiel struktureller Fehlplanung

Lina ist acht Jahre alt und chronisch krank. Einmal im Monat fährt ihre Mutter mit ihr zur Untersuchung, von der Brandenburgischen Elbtalaue bis nach Hannover. Über 200 Kilometer, einfache Strecke. Die wohnortnahe Versorgung durch eine kindergastroenterologische Fachabteilung ist nicht mehr verfügbar. Die nächste geeignete Einrichtung wurde im Zuge wirtschaftlicher Einsparungen geschlossen. - Dieses Beispiel ist längst Realität für viele Familien. Wird das KHAG wie geplant umgesetzt, droht dies für eine spezialisierte kinderärztliche Versorgung zum Regelfall zu werden.

Rückschritt in die 60er Jahre

„Ein extremer Rückschritt für die medizinische Versorgung kranker Kinder! Statt die spezialfachärztliche Versorgung abzusichern, katapultiert uns dieses Konzept zurück in die 1960er Jahre“, kritisiert Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der DGKJ.

In den letzten Jahrzehnten hatte sich die Kinder- und Jugendmedizin gemäß den medizinischen Notwendigkeiten weiterentwickelt und differenziert: Wie in der Erwachsenenmedizin auch gibt es Spezialisten und Spezialistinnen für Kinderkardiologie, -gastroenterologie, -pneumologie, -neurologie und viele weitere, die insbesondere chronische Organerkrankungen behandeln und Komplikationen vorbeugen. Die Regierungskommission hatte empfohlen, diese spezialisierten Bereiche analog zur Erwachsenenmedizin zu berücksichtigen.

Daraus wird nun nichts. Im Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes wurden die entsprechenden Leistungsgruppen aus dem KHVVG sogar ersatzlos gestrichen.

„Wie sollen diese Leistungen in der Zukunft finanziert werden? Wie sollen sie in den Bundesländern in der zukünftigen Krankenhausplanung berücksichtigt werden? Wer behandelt dann die kranken Kinder? Fachfremde Behandlung durch Erwachsenenmediziner? – Das darf die Politik nicht unbeantwortet lassen!“, fordert Felderhoff-Müser.

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