Am 9. Juli wurde das Notfallreform-Gesetz in 1. Beratung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben DGKJ, BVKJ, DGKJCH, DIVI, GKinD, GNPI und VLKKD die Forderungen der Kinder- und Jugendmedizin formuliert.
Die drängendsten Punkte dabei sind:
1. Verbindliche pädiatrisch validierte Ersteinschätzung - Die Ersteinschätzung muss zugangswegunabhängig gelten – über 112, 116 117, ZNA, KINZ oder Bereitschaftsdienst – und für Versicherte verbindlichen Charakter haben. Denn standardisierte Erwachsenen-Triagesysteme sind für Kinder ungeeignet.
2. KINZ und KV-Sicherstellungsauftrag - G-BA-Stufe-2-Standorte verfügen über pädiatrischen Präsenzdienst rund um die Uhr, spezialisierte Kinderkrankenpflege und Intensivkapazitäten. Ein Aufbau von Intergrierten Kinder-Notfallzentren (KINZ) ist dort strukturell möglich, verhältnismäßig und medizinisch geboten.
3. Basis-Notfallversorgung an G-BA-Stufe-1-Standorten - Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin mit G-BA-Notfallstufe 1 leisten eine unverzichtbare wohnortnahe Notfallversorgung. Der Entwurf enthält keinen eigenständigen Rahmen für pädiatrische Basisversorgung unterhalb der KINZ-Schwelle. Diese Kliniken müssen auch ohne KINZ-Zertifizierung Kinder und Jugendliche in Notfallsituationen behandeln dürfen und hierfür angemessen vergütet werden. Je nach regionalen Gegebenheiten muss eine niedrigschwellige Herausgabe von Medikamenten ermöglicht und deren Finanzierung geklärt werden.
4. Telemedizin und aufsuchende Versorgung - Ein telefonisches und videogestütztes 24/7-Angebot „auch durch Kinder- und Jugendärzte/-ärztinnen“ würde die knappen personellen Ressourcen überfordern. Dennoch können nach einer obligatorischen strukturierten Ersteinschätzung in bestimmten Fällen Videosprechstunden einen Bestandteil der zukünftigen Notfallversorgung darstellen. Es konnte gezeigt werden, dass dadurch nicht-erforderliche Arzt-Patientenkontakte in Präsenz in Notdienstpraxen/Notaufnahmen vermieden werden können. ABER: Dies darf nicht als Argument dienen, den KINZ-Aufbau an G-BA-Stufe-2-Standorten zu unterlassen.
5. Vergütung und Rettungsdienst - Die ambulante Notfallversorgung ist strukturell unterfinanziert. Die Finanzierungslücke für die pädiatrische Notfallversorgung in Kliniken ist relevant. Diese Unterfinanzierung muss durch eine Vorhaltekomponente vollständig refinanziert werden; alle G-BA-Notfallstufen sind gleichwertig mit Zuschlägen zu versehen. Im Rettungsdienst fehlen verbindliche Mindeststandards für pädiatrische Notfallkompetenz; diese sind in der Rettungsdienstrahmenregelung zu verankern.
Neue Strukturen müssen den vorhandenen personellen Ressourcen der Pädiatrie entsprechen – das Personal für eine Ausweitung der Notfallversorgung gibt es nicht. Ebenso wichtig wie der KINZ-Aufbau ist, dass der Entwurf der Ausweitung des „Notfall“-Begriffs einen Riegel vorschiebt: konsequente Steuerung in die Regelversorgung, wo immer möglich. Die unterzeichnenden Verbände erwarten, dass der Deutsche Bundestag im parlamentarischen Verfahren beide Weichenstellungen vornimmt.