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SVR zu einer Reform der Notfallversorgung

23.05.2019

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat eine Reform der Notfallversorgung empfohlen.

Grundlage dieser Empfehlung im Rahmen einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 15. Mai 2019 ist das Gutachten des SVR zur bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung, das im Juli 2018 erstmals vorgelegt wurde. Es enthält zahlreiche Anregungen zur sinnvollen Weiterentwicklung und Korrektur von Fehlentwicklungen. Die DGKJ begrüßt die Empfehlung des SVR grundsätzlich.

Der Generalsekretär der DGKJ, Dr. Burkhard Rodeck, betont: „Für die qualifizierte und flächendeckende stationäre fachärztliche Notfallversorgung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen sind pädiatrische Kliniken und Abteilungen in zumutbarer Entfernung auch im Falle einer Reform weiterhin unverzichtbar." In zahlreichen Regionen haben sich bereits seit mehreren Jahren kinderärztliche Notfalldienste in Kooperation mit und in den Räumlichkeiten von Kinderkliniken etabliert. „Dieses System sollte im Sinne von integrierten Kinder-Notfallzentren mit einem gemeinsamen Empfangs-Tresen für alle Notfälle bei Kindern und Jugendlichen flächendeckend ausgebaut werden“, so Rodeck.

Die AG Sektorenübergreifende Versorgung der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) hat in einem Papier, das zeitnah auf der Website der DAKJ veröffentlicht wird, Forderungen zur Zukunft der Versorgung und Notfallversorgung in der Kinder- und Jugendmedizin formuliert. So könne etwa nach einer Zuweisung in das integrierte Kinder-Notfallzentrum dort mittels Triagierung die Dringlichkeit eingeschätzt und entweder eine Direktversorgung oder eine Weiterleitung zur adäquaten Versorgung (z.B. in kinder- und jugendärztliche Praxen während der regulären Praxisöffnungszeiten) eingeleitet werden. Eine generelle Reform der Notfallversorgung kann zur dringend notwendigen Entlastung der Notfallaufnahmen und Rettungsstellen beitragen.

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