Die DGKJ begrüßt grundsätzlich das jetzt vom Bundesrat beschlossene, längst überfällige Verbot von Zuckerzusatz in Tees für Babys und Kleinkinder. Mit der Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz (NRI) werden u. a. sämtliche Arten von Süßungszusätzen in diesen Getränken verboten. Dazu zählen Zucker, Honig, Fruchtsaft (-konzentrat oder -pulver), Fruchtnektar, Malzextrakt und anderen aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen Sirupe oder Dicksäfte.
Außerdem werden Hersteller zum Hinweis auf den Produkten verpflichtet, dass bei der Zubereitung oder vor der Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll. Damit kommt das BMEL der Forderung der DGKJ und anderer Organisationen nach und markiert einen wichtigen Schritt. Allerdings dauert es noch einige Zeit, bis ausschließlich ungesüßte Baby- und Kindertees in den Regalen zu finden sind. „Die gezuckerten Produkte dürfen noch 6 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung produziert und sogar darüber hinaus noch abverkauft werden - von einer raschen Umsetzung kann daher nicht die Rede sein“, so Dr. Burkhard Rodeck, DGKJ-Generalsekretär. „Das Ministerium hätte sich im Sinne unserer Kinder konsequenter positionieren sollen“. Die DGKJ hatte bereits in der Vergangenheit stets für eine rasche Umsetzung der NRI-Maßnahmen plädiert und das teilweise zögerliche Vorgehen von politischer Seite kritisiert.
Juliane Schmidt, Geschäftsstelle der DGKJ