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Vereinbarung zu Pädiatrischen Institutsambulanzen getroffen

08.04.2026

Wichtiger Schritt für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die erzielte Einigung nach dem Anrufen des Bundesschiedsgremiums zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Ausgestaltung der Pädiatrischen Institutsambulanzen (PädIA) nach § 118b SGB V. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Vereinbarung zum 1. April 2026 ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit komplexen und schwerwiegenden Erkrankungen gelungen.

Pädiatrische Institutsambulanzen erfüllen einen wichtigen Versorgungsauftrag für Patientinnen und Patienten, die aufgrund der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung einer spezialisierten, krankenhausnahen Behandlung bedürfen und in der vertragsärztlichen Versorgung häufig nicht ausreichend betreut werden können. Ziel ist es, Versorgungslücken zu schließen, Krankenhausaufenthalte zu verringern und die Behandlung besser zu koordinieren. Die nun vorliegende Einigung schafft hierfür eine verbindliche Grundlage.

Die DGKJ hat sich lange für die Etablierung dieser Versorgungsstruktur eingesetzt. Besonders wichtig war hierbei die Sicherstellung einer klaren und praktikablen Steuerung des Patientenzugangs. Die DGKJ hatte bereits bei den Stellungnahmen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz einen Überweisungsvorbehalt aus der vertragsärztlichen Versorgung gefordert, welcher in die Vereinbarung nun mit aufgenommen wurde. Aus Sicht der DGKJ ist dieser Ansatz zielführend und praxisnah. Der Überweisungsvorbehalt stärkt die koordinierende Rolle der Pädiatrie im ambulanten Bereich und trägt dazu bei, dass Patientinnen und Patienten gezielt denjenigen Versorgungsstrukturen zugeführt werden, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.

Zugleich wird durch die enge Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Bereich die Kontinuität der Versorgung verbessert. Die PädIA sind als ergänzendes Angebot konzipiert und sollen bestehende Strukturen nicht ersetzen, sondern sinnvoll erweitern. Entscheidend ist dabei, Doppelstrukturen zu vermeiden und die vorhandenen Ressourcen effizient einzusetzen.

Die DGKJ sieht in der nun getroffenen Vereinbarung einen wichtigen Meilenstein für die Weiterentwicklung der pädiatrischen Versorgung in Deutschland. Sie verbindet die notwendige Spezialisierung mit klaren Zugangsregelungen und stärkt die Kooperation zwischen den Versorgungssektoren.

Gleichzeitig wird es darauf ankommen, die Umsetzung in der Praxis eng zu begleiten und gegebenenfalls nachzusteuern. Die DGKJ wird diesen Prozess weiterhin aktiv unterstützen und sich dafür einsetzen, dass die neuen Strukturen im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen wirksam genutzt werden.

Zur vollständigen Vereinbarung gelangen Sie hier.

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