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Wie konnte das durchgehen? Im KHAG geraten die kranken Kinder aus dem Blick 

06.03.2026

Kommentar zum heutigen Beschluss des KHAG im Bundestag

Mit dem heute vom Bundestag beschlossenen Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) und der Weiterleitung an den Bundesrat ist ein zentraler Schritt im Gesetzgebungsverfahren vollzogen. Zugleich bleiben wesentliche Punkte offen, auf die die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) gemeinsam mit zahlreichen weiteren Fachgesellschaften und Verbänden der Kinder- und Jugendmedizin wiederholt und vernehmlich hingewiesen hat.

Im Kern ging - und geht es noch immer! - um die strukturelle Absicherung einer qualitätsgesicherten pädiatrischen Versorgung. Wenn eine Krankenhausreform primär an Strukturen der Erwachsenenmedizin ausgerichtet ist, besteht die Gefahr, dass spezifische Bedarfe von kranken Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend berücksichtigt werden. Leider haben sich diese Bedenken heute wieder bestätigt, da das KHAG samt der vielfach kritisierten klaffenden Lücken in den Passagen zur pädiatrischen Versorgung beschlossen wurde.

Immerhin gibt es das seit 2023 bestehende Sondererlösvolumen von 288 Millionen Euro für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen (§39 KHVVG/KHAG). Dieses Instrument ist jedoch bislang befristet und läuft 2028 aus. Aus Sicht der DGKJ ist hier unbedingt eine Verstetigung und Dynamisierung erforderlich – vorzugsweise als Zuschlag zu den r-DRGs mit klarer Bindung an die Versorgung in kinder- und jugendmedizinischen Abteilungen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die besonderen strukturellen Anforderungen der Kinder- und Jugendmedizin dauerhaft abgebildet werden.

Auch bei der Zuordnung von Behandlungen zu Leistungsgruppen gibt es Leerstellen. Für nicht-chirurgische Erwachsenen-Leistungsgruppen sollte gelten, dass die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr grundsätzlich der Pädiatrie zugeordnet wird. Dies würde der fachlichen Realität Rechnung tragen und Fehlanreize vermeiden. Inwieweit dies auf dem Verordnungsweg anzulegen ist, wird die DGKJ beim Bundesgesundheitsministerium in Erfahrung bringen wollen.

Überaus kritisch zu bewerten ist zudem die unzureichende Berücksichtigung der spezialisierten Kinder- und Jugendmedizin im Gesetzestext. Sie ist für die Versorgung schwer und chronisch kranker junger Patientinnen und Patienten von zentraler Bedeutung und sollte auch ausdrücklich als Qualitätsmerkmal benannt werden. Wenn die tatsächlichen Folgen des KHAG wie verkündet wissenschaftlich evaluiert werden sollen, müssen diese Versorgungsbereiche weiterhin klar definiert und benannt bleiben.

Kampagne #keinKinderspiel

Eine tragfähige Krankenhausreform sollte die spezifischen Anforderungen der Kinder- und Jugendmedizin systematisch einbeziehen. Wie groß die Sorge um die Folgen des KHAG für die pädiatrische Versorgung schon im Vorfeld gewesen ist, zeigt auch die Resonanz auf die DGKJ-Kampagne #keinKinderspiel. Was als Informationsformat über Social-Media-Kanäle begann, führte zu zahlreichen Rückmeldungen von Ärztinnen und Ärzten, Studierenden und Pflegenden, die dort ihre Sicht auf die Reformpläne schildern. Tenor: Wieder einmal werden zentrale Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen ausgeblendet, und wieder verliert die Politik Kinder aus dem Blick.

Die Enttäuschung über das KHAG in der Kinder- und Jugendmedizin ist groß – zu sehr weichen Bundestagsbeschluss und Versorgungsrealität voneinander ab. Die DGKJ wird das Anliegen einer bestmöglichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Bundesgesundheitsministerium, bei MdBs und in politischen Gremien weiterhin vehement vertreten.

Denn die Expertinnen und Experten sind sich einig: Die medizinische Versorgung von Kindern ist keine Randfrage der Gesundheitspolitik, sondern eine der zentralen Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft.


Pressekontakt
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Dr. Sybille Lunau
Chausseestr. 128/129 | 10115 Berlin
Tel. +49 30 3087779-14
presse(at)dgkj.de 

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