Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Bis dahin werden Dokumentationsbögen als Einleger für die bereits vorhandenen Kinderuntersuchungshefte sowie Aufkleber bereitgestellt, auf denen die Zeitfenster für die zahnärztlichen Früherkennungen vermerkt sind. Der G-BA wird gesondert informieren, wenn Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser und Hebammenverbände die Dokumentationsbögen und die Aufkleber bestellen können.
Weitere Informationen zur zahnärztlichen Früherkennung für Kinder und Jugendliche finden Sie auf der Website des G-BA unter: Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen
Quelle: www.g-ba.de