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Wo bleiben die Kinder in der Krankenhausreform?

Offener Brief aus der Kinder- und Jugendmedizin an die Gesundheitspolitik

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
die geplante Krankenhausreform weist gefährliche Lücken auf – und diese treffen die 14 Millionen Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Wenn wir deren stationäre Versorgung nachhaltig sichern und verbessern wollen, müssen dringend fachkundige Anpassungen vorgenommen werden.

Laut einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts vom 25. März 2025 werden bei der Weiterentwicklung der Krankenhausreform von den ursprünglich 65 Leistungsgruppen (LG) vier entfallen bzw. zumindest zunächst nicht weiter verfolgt – gleich zwei davon betreffen ausgerechnet kranke Kinder: die LG „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ sowie die LG „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“.

Das schafft immense Probleme. Leistungsgruppen sind ein zentrales Instrument für die Krankenhausplanung und damit für die Finanzierung der stationären Versorgung. Wenn diese spezialisierten Kinder-Leistungsgruppen wegfallen, wird ein Großteil der spezialisierten pädiatrischen Versorgung in der Landeskrankenhausplanung im Gegensatz zu den verschiedenen Fachgebieten der Erwachsenenmedizin schlichtweg nicht spezifisch berücksichtigt, sondern fällt in den Bereich der LG Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass Kinder und Jugendliche in Zukunft in Erwachsenenabteilungen behandelt werden – und nicht mehr von Fachkräften, die auf die besonderen Altersgruppen vom Neugeborenen bis hin zum Jugendlichen, auf deren besondere Krankheitsbilder und auf die Bedürfnisse von Familien mit akut und chronisch kranken Kindern spezialisiert sind.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen!
Die Kinder- und Jugendmedizin ist so breit aufgestellt wie die Erwachsenenmedizin. Es gibt Kinderkardiologen, Kindergastroenterologen, Kinderpneumologen und viele weitere spezialisierte Fachrichtungen. Doch während die Erwachsenenmedizin in den verbleibenden 61 Leistungsgruppen weitgehend abgebildet ist, bleiben für einen höchst relevanten Anteil der Bevölkerung in Deutschland nur wenige Kategorien übrig (Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeine Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie und Perinatologie). Die fehlenden Spezialisierungen in den Leistungsgruppen bedrohen die Qualität und Sicherheit der Behandlung junger Patientinnen und Patienten.

Kinder benötigen eine Medizin, die speziell auf ihre körperlichen und emotionalen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sie können nicht einfach in eine Erwachsenen-Leistungsgruppe eingeordnet werden. Zudem ist ihre Versorgung deutlich weniger planbar als bei Erwachsenen: Wenn Kinder krank werden, brauchen sie meist umgehend eine kompetente, kindgerechte Versorgung, die verlässlich abrufbar ist. LGs werden zukünftig als Kriterium für die Zuordnung einer Vorhaltevergütung genutzt: Sie sind damit unverzichtbar für die Leistungsfähigkeit der Pädiatrie.

Unser Vorschlag: Orientierung an der Weiterbildungsordnung
Ein sinnvoller Weg wäre, die Fachgebiete innerhalb der LG „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ analog zur (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer zu definieren. Jeder Standort mit einer Weiterbildungsbefugnis behandelt die entsprechenden Patientengruppen, sonst läge keine Befugnis vor. Diesen Standorten könne die LG „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ ohne bürokratischen Aufwand zuerkannt werden. Leider wurde dieser Vorschlag bisher nicht berücksichtigt. Falls dies nicht umgesetzt wird, muss es zumindest eine klare und inhaltlich stimmige Alterszuordnung in der spezialisierten Medizin und/oder die Zuordnung zur Pädiatrie geben, sodass Kinder und Jugendliche in Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin behandelt werden.

Blickwechsel: Kranke Kinder brauchen gleiche Rechte wie Erwachsene!
In der letzten Legislaturperiode sind gute grundsätzliche Entscheidungen für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen getroffen worden. In der nun notwendigen Umsetzung sollte im Geist dieser Entscheidungen konsequent gehandelt werden.
Wir appellieren daher dringend an Sie: Überarbeiten Sie die Krankenhausreform so, dass Kinder und Jugendliche nicht benachteiligt werden. Die medizinische Versorgung unserer Kleinsten muss eine Selbstverständlichkeit sein – nicht ein blinder Fleck in der Planung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Ursula Felderhoff-Müser (Präsidentin)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)

PD Dr. med. Burkhard Rodeck (Generalsekretär)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)

„Kinder und Jugendliche gehen in diesem Gesetz unter“

12.11.2025

DGKJ warnt vor Folgen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), das heute Abend in die Erste Lesung geht

Wenn der Deutsche Bundestag heute Abend in Erster Lesung das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) berät, geht es um weit mehr als organisatorische Fragen der Krankenhauslandschaft: Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) gefährdet der Gesetzentwurf die spezialisierte Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher in Deutschland.

Fachleute der Kinder- und Jugendmedizin sehen in der aktuellen Fassung des Entwurfs gravierende Schwächen, die insbesondere chronisch und schwer kranke Kinder benachteiligen.

KHAG schwächt Kinder- und Jugendmedizin

Seit Bekanntwerden der ersten Entwürfe weist die DGKJ wiederholt auf empfindliche Lücken im Gesetzentwurf hin. Besonders kritisch bewertet die Fachgesellschaft die ersatzlose Streichung der Leistungsgruppe (LG) 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“. Diese Entscheidung hätte nach Einschätzung der DGKJ massive Auswirkungen auf die Versorgung schwer und chronisch kranker junger Patientinnen und Patienten.

„Kinder ins Abseits?“ – Gefahr einer Verlagerung in die Erwachsenenmedizin

„Kinder und Jugendliche gehen in der aktuellen Fassung unter“, warnt DGKJ-Präsidentin Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser: „Die Gesundheit von Kindern ist ebenso komplex wie die von Erwachsenen. Trotzdem spiegelt sich das nicht in der Leistungsgruppenstruktur wider. Es ist ein existentielles Qualitätsmerkmal, anzuerkennen, dass es neben der `allgemeinen´ auch eine spezielle Kinder- und Jugendmedizin geben muss, um chronisch und schwer kranke Kinder und Jugendliche angemessen zu versorgen. Auch müssen die dafür notwendigen Vorhaltekosten entsprechend kalkuliert werden.“

Sollte das KHAG in seiner derzeitigen Form beschlossen werden, droht ein systematisches Verschieben schwer kranker Kinder und Jugendlicher in die Erwachsenenmedizin – mit gravierenden Folgen für die Versorgungsqualität und Patientensicherheit.

Für die DGKJ steht fest: Eine Behandlung in Erwachsenenabteilungen kann und darf keine Option sein.

Lichtblick: Oppositionsantrag greift Kritikpunkte auf

Positive Signale sieht die DGKJ in dem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der ebenfalls heute unter dem Titel „Kindergesundheit stärken“ in den Bundestag eingebracht wird [Drucksache 21/2721]. Der Antrag benennt die zentralen Lücken des Gesetzentwurfs und schlägt konkrete Lösungen vor – viele davon deckungsgleich mit den Positionen der DGKJ.

„Kinder und Jugendliche haben denselben Anspruch auf eine hochwertige, spezialisierte und sichere medizinische Versorgung wie Erwachsene“, betont Prof. Dr. Felderhoff-Müser. Diese Verantwortung muss auch in der Krankenhausreform ihren Platz haben.

 

 


Pressekontakt
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Dr. Sybille Lunau
Chausseestr. 128/129 | 10115 Berlin
Tel. +49 30 3087779-14
presse@dgkj.de

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