Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die heute bekannt gegebenen Details der geplanten Krankenhausreform, die die Besonderheiten der Pädiatrie aufnehmen und im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) absichern sollen.
„Das ist ein guter Fortschritt auf dem Weg zu einer Krankenhausreform, die die Belange von Kindern und Jugendlichen gesetzlich berücksichtigen will“, kommentiert Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der DGKJ, die heute Mittag von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgestellten Einzelheiten.
Zielführend für eine Gesetzgebung, die der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß ihren speziellen Krankheitsbildern und Behandlungskriterien gerecht werden will, ist zudem, dass die Detail-Definitionen der Leistungsgruppen in der Kinder- und Jugendmedizin noch auszuformulieren sind und unabhängig von den Kriterien der Erwachsenenmedizin 2025 in den angekündigten weiteren Rechtsverordnungen eingebracht werden können. In diesen komplexen Vorgang wird sich die DGKJ als Fachgesellschaft der Kinder- und Jugendmedizin aktiv einbringen und die speziellen Versorgungsaspekte im pädiatrischen Bereich aus ihrer fachlichen Sicht präzisieren.
Insbesondere die Abschaffung der unteren Grenzverweildauer ab 2027 ist der Kinder- und Jugendmedizin wichtig, denn so sind es nicht die ökonomisch oder administrativ begründeten Auflagen, die über die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes entscheiden, sondern die medizinischen und familiären Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen.
Ebenfalls als großen Fortschritt bewertet die DGKJ in dem Entwurf, dass künftig alle Kinderkliniken die Möglichkeit haben, in Regionen ohne entsprechendes Angebot im niedergelassenen Bereich spezielle Institutsambulanzen einzurichten, in denen Kinder und Jugendliche mit schweren, komplexen und seltenen Krankheitsbildern auf Überweisung in der Regel durch Kinderärzte und – ärztinnen versorgt werden können. Zu diesem Thema wurde kürzlich ein Konsenspapier vom Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit und den in ihm versammelten Fachgesellschaften und Berufsverbänden veröffentlicht.
Diskussionsbedarf besteht aus Sicht der Fachgesellschaft weiterhin in den Festlegungen für die Kinderzuschläge, die nach wie vor nicht an die Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin gekoppelt sind, sowie bei einigen weiteren Bestimmungen für die Erlös-/ Leistungsabrechnungen. Zudem müssen Übergangslösungen angedacht werden, wenn sich bei der Evaluation der Effekte herausstellt, dass der ökonomische Druck auf Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin verbleibt.
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