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Wo bleiben die Kinder in der Krankenhausreform?

Offener Brief aus der Kinder- und Jugendmedizin an die Gesundheitspolitik

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
die geplante Krankenhausreform weist gefährliche Lücken auf – und diese treffen die 14 Millionen Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Wenn wir deren stationäre Versorgung nachhaltig sichern und verbessern wollen, müssen dringend fachkundige Anpassungen vorgenommen werden.

Laut einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts vom 25. März 2025 werden bei der Weiterentwicklung der Krankenhausreform von den ursprünglich 65 Leistungsgruppen (LG) vier entfallen bzw. zumindest zunächst nicht weiter verfolgt – gleich zwei davon betreffen ausgerechnet kranke Kinder: die LG „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ sowie die LG „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“.

Das schafft immense Probleme. Leistungsgruppen sind ein zentrales Instrument für die Krankenhausplanung und damit für die Finanzierung der stationären Versorgung. Wenn diese spezialisierten Kinder-Leistungsgruppen wegfallen, wird ein Großteil der spezialisierten pädiatrischen Versorgung in der Landeskrankenhausplanung im Gegensatz zu den verschiedenen Fachgebieten der Erwachsenenmedizin schlichtweg nicht spezifisch berücksichtigt, sondern fällt in den Bereich der LG Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass Kinder und Jugendliche in Zukunft in Erwachsenenabteilungen behandelt werden – und nicht mehr von Fachkräften, die auf die besonderen Altersgruppen vom Neugeborenen bis hin zum Jugendlichen, auf deren besondere Krankheitsbilder und auf die Bedürfnisse von Familien mit akut und chronisch kranken Kindern spezialisiert sind.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen!
Die Kinder- und Jugendmedizin ist so breit aufgestellt wie die Erwachsenenmedizin. Es gibt Kinderkardiologen, Kindergastroenterologen, Kinderpneumologen und viele weitere spezialisierte Fachrichtungen. Doch während die Erwachsenenmedizin in den verbleibenden 61 Leistungsgruppen weitgehend abgebildet ist, bleiben für einen höchst relevanten Anteil der Bevölkerung in Deutschland nur wenige Kategorien übrig (Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeine Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie und Perinatologie). Die fehlenden Spezialisierungen in den Leistungsgruppen bedrohen die Qualität und Sicherheit der Behandlung junger Patientinnen und Patienten.

Kinder benötigen eine Medizin, die speziell auf ihre körperlichen und emotionalen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sie können nicht einfach in eine Erwachsenen-Leistungsgruppe eingeordnet werden. Zudem ist ihre Versorgung deutlich weniger planbar als bei Erwachsenen: Wenn Kinder krank werden, brauchen sie meist umgehend eine kompetente, kindgerechte Versorgung, die verlässlich abrufbar ist. LGs werden zukünftig als Kriterium für die Zuordnung einer Vorhaltevergütung genutzt: Sie sind damit unverzichtbar für die Leistungsfähigkeit der Pädiatrie.

Unser Vorschlag: Orientierung an der Weiterbildungsordnung
Ein sinnvoller Weg wäre, die Fachgebiete innerhalb der LG „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ analog zur (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer zu definieren. Jeder Standort mit einer Weiterbildungsbefugnis behandelt die entsprechenden Patientengruppen, sonst läge keine Befugnis vor. Diesen Standorten könne die LG „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ ohne bürokratischen Aufwand zuerkannt werden. Leider wurde dieser Vorschlag bisher nicht berücksichtigt. Falls dies nicht umgesetzt wird, muss es zumindest eine klare und inhaltlich stimmige Alterszuordnung in der spezialisierten Medizin und/oder die Zuordnung zur Pädiatrie geben, sodass Kinder und Jugendliche in Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin behandelt werden.

Blickwechsel: Kranke Kinder brauchen gleiche Rechte wie Erwachsene!
In der letzten Legislaturperiode sind gute grundsätzliche Entscheidungen für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen getroffen worden. In der nun notwendigen Umsetzung sollte im Geist dieser Entscheidungen konsequent gehandelt werden.
Wir appellieren daher dringend an Sie: Überarbeiten Sie die Krankenhausreform so, dass Kinder und Jugendliche nicht benachteiligt werden. Die medizinische Versorgung unserer Kleinsten muss eine Selbstverständlichkeit sein – nicht ein blinder Fleck in der Planung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Ursula Felderhoff-Müser (Präsidentin)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)

PD Dr. med. Burkhard Rodeck (Generalsekretär)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)

Kinder- und Jugendmedizin begrüßt Fortschritte bei der Krankenhausreform

08.10.2024

Presseinfo zu Details des geplanten KHVVG

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die heute bekannt gegebenen Details der geplanten Krankenhausreform, die die Besonderheiten der Pädiatrie aufnehmen und im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) absichern sollen.

„Das ist ein guter Fortschritt auf dem Weg zu einer Krankenhausreform, die die Belange von Kindern und Jugendlichen gesetzlich berücksichtigen will“, kommentiert Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der DGKJ, die heute Mittag von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgestellten Einzelheiten.

Zielführend für eine Gesetzgebung, die der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß ihren speziellen Krankheitsbildern und Behandlungskriterien gerecht werden will, ist zudem, dass die Detail-Definitionen der Leistungsgruppen in der Kinder- und Jugendmedizin noch auszuformulieren sind und unabhängig von den Kriterien der Erwachsenenmedizin 2025 in den angekündigten weiteren Rechtsverordnungen eingebracht werden können. In diesen komplexen Vorgang wird sich die DGKJ als Fachgesellschaft der Kinder- und Jugendmedizin aktiv einbringen und die speziellen Versorgungsaspekte im pädiatrischen Bereich aus ihrer fachlichen Sicht präzisieren.

Insbesondere die Abschaffung der unteren Grenzverweildauer ab 2027 ist der Kinder- und Jugendmedizin wichtig, denn so sind es nicht die ökonomisch oder administrativ begründeten Auflagen, die über die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes entscheiden, sondern die medizinischen und familiären Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen.

Ebenfalls als großen Fortschritt bewertet die DGKJ in dem Entwurf, dass künftig alle Kinderkliniken die Möglichkeit haben, in Regionen ohne entsprechendes Angebot im niedergelassenen Bereich spezielle Institutsambulanzen einzurichten, in denen Kinder und Jugendliche mit schweren, komplexen und seltenen Krankheitsbildern auf Überweisung in der Regel durch Kinderärzte und – ärztinnen versorgt werden können. Zu diesem Thema wurde kürzlich ein Konsenspapier vom Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit und den in ihm versammelten Fachgesellschaften und Berufsverbänden veröffentlicht.

Diskussionsbedarf besteht aus Sicht der Fachgesellschaft weiterhin in den Festlegungen für die Kinderzuschläge, die nach wie vor nicht an die Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin gekoppelt sind, sowie bei einigen weiteren Bestimmungen für die Erlös-/ Leistungsabrechnungen. Zudem müssen Übergangslösungen angedacht werden, wenn sich bei der Evaluation der Effekte herausstellt, dass der ökonomische Druck auf Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin verbleibt.

Pressekontakt

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Dr. Sybille Lunau
Chausseestr. 128/129 | 10115 Berlin
Tel. +49 30 3087779-14
presse@dgkj.de

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