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Wo bleiben die Kinder in der Krankenhausreform?

Offener Brief aus der Kinder- und Jugendmedizin an die Gesundheitspolitik

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
die geplante Krankenhausreform weist gefährliche Lücken auf – und diese treffen die 14 Millionen Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Wenn wir deren stationäre Versorgung nachhaltig sichern und verbessern wollen, müssen dringend fachkundige Anpassungen vorgenommen werden.

Laut einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts vom 25. März 2025 werden bei der Weiterentwicklung der Krankenhausreform von den ursprünglich 65 Leistungsgruppen (LG) vier entfallen bzw. zumindest zunächst nicht weiter verfolgt – gleich zwei davon betreffen ausgerechnet kranke Kinder: die LG „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ sowie die LG „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“.

Das schafft immense Probleme. Leistungsgruppen sind ein zentrales Instrument für die Krankenhausplanung und damit für die Finanzierung der stationären Versorgung. Wenn diese spezialisierten Kinder-Leistungsgruppen wegfallen, wird ein Großteil der spezialisierten pädiatrischen Versorgung in der Landeskrankenhausplanung im Gegensatz zu den verschiedenen Fachgebieten der Erwachsenenmedizin schlichtweg nicht spezifisch berücksichtigt, sondern fällt in den Bereich der LG Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin. Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass Kinder und Jugendliche in Zukunft in Erwachsenenabteilungen behandelt werden – und nicht mehr von Fachkräften, die auf die besonderen Altersgruppen vom Neugeborenen bis hin zum Jugendlichen, auf deren besondere Krankheitsbilder und auf die Bedürfnisse von Familien mit akut und chronisch kranken Kindern spezialisiert sind.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen!
Die Kinder- und Jugendmedizin ist so breit aufgestellt wie die Erwachsenenmedizin. Es gibt Kinderkardiologen, Kindergastroenterologen, Kinderpneumologen und viele weitere spezialisierte Fachrichtungen. Doch während die Erwachsenenmedizin in den verbleibenden 61 Leistungsgruppen weitgehend abgebildet ist, bleiben für einen höchst relevanten Anteil der Bevölkerung in Deutschland nur wenige Kategorien übrig (Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeine Kinder- und Jugendchirurgie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie und Perinatologie). Die fehlenden Spezialisierungen in den Leistungsgruppen bedrohen die Qualität und Sicherheit der Behandlung junger Patientinnen und Patienten.

Kinder benötigen eine Medizin, die speziell auf ihre körperlichen und emotionalen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sie können nicht einfach in eine Erwachsenen-Leistungsgruppe eingeordnet werden. Zudem ist ihre Versorgung deutlich weniger planbar als bei Erwachsenen: Wenn Kinder krank werden, brauchen sie meist umgehend eine kompetente, kindgerechte Versorgung, die verlässlich abrufbar ist. LGs werden zukünftig als Kriterium für die Zuordnung einer Vorhaltevergütung genutzt: Sie sind damit unverzichtbar für die Leistungsfähigkeit der Pädiatrie.

Unser Vorschlag: Orientierung an der Weiterbildungsordnung
Ein sinnvoller Weg wäre, die Fachgebiete innerhalb der LG „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ analog zur (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer zu definieren. Jeder Standort mit einer Weiterbildungsbefugnis behandelt die entsprechenden Patientengruppen, sonst läge keine Befugnis vor. Diesen Standorten könne die LG „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ ohne bürokratischen Aufwand zuerkannt werden. Leider wurde dieser Vorschlag bisher nicht berücksichtigt. Falls dies nicht umgesetzt wird, muss es zumindest eine klare und inhaltlich stimmige Alterszuordnung in der spezialisierten Medizin und/oder die Zuordnung zur Pädiatrie geben, sodass Kinder und Jugendliche in Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin behandelt werden.

Blickwechsel: Kranke Kinder brauchen gleiche Rechte wie Erwachsene!
In der letzten Legislaturperiode sind gute grundsätzliche Entscheidungen für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen getroffen worden. In der nun notwendigen Umsetzung sollte im Geist dieser Entscheidungen konsequent gehandelt werden.
Wir appellieren daher dringend an Sie: Überarbeiten Sie die Krankenhausreform so, dass Kinder und Jugendliche nicht benachteiligt werden. Die medizinische Versorgung unserer Kleinsten muss eine Selbstverständlichkeit sein – nicht ein blinder Fleck in der Planung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Ursula Felderhoff-Müser (Präsidentin)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)

PD Dr. med. Burkhard Rodeck (Generalsekretär)
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)

S3-Leitlinie Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung

20.02.2026

Fachgesellschaften verabschieden neue Stillempfehlungen für das erste Lebensjahr

In der neuen S3-Leitlinie „Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung“ haben die beteiligten 26 wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsgruppen sowie die Vertreterinnen der Zielgruppe, also der Stillenden, nun zwei neue Empfehlungen zur Stilldauer verabschiedet. Die Leitlinie ist im Rahmen der Nationalen Strategie zur Stillförderung entstanden. Koordiniert wurde sie von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi).

Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) ist die neue S3-Leitlinie „Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung“ veröffentlicht worden.

Die Leitlinie empfiehlt, reifgeborene Kinder in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich oder überwiegend zu stillen. Darüber hinaus wird eine Gesamtstilldauer von mindestens zwölf Monaten empfohlen.

Die Empfehlungen beruhen auf einer systematischen Literaturrecherche und Bewertung der Evidenz nach dem international anerkannten GRADE-Standard. Insgesamt wurden 30 gesundheitsrelevante Endpunkte bei Mutter und Kind analysiert, darunter kindliche Infektions- und Stoffwechselerkrankungen sowie Aspekte der mütterlichen Gesundheit.

Die Empfehlung zum Vollstillen über sechs Monate erhielt den Empfehlungsgrad B. Die Empfehlung zu einer Gesamtstilldauer von mindestens zwölf Monaten wurde mit dem Empfehlungsgrad A verabschiedet. Zur Erläuterung: Ausschließliches Stillen bedeutet Ernährung allein durch Muttermilch. Beim überwiegenden Stillen werden zusätzlich lediglich Wasser oder Tee gegeben. Beide Formen werden als Vollstillen zusammengefasst. Teilstillen umfasst die zusätzliche Gabe von Säuglingsanfangsnahrung oder Beikost.

„Ziel dieser Leitlinie ist es, Eltern und Gesundheitsfachpersonen eine klare, wissenschaftlich fundierte Orientierung zu geben. Trotz aller Konsentierungen und Empfehlungen: Es ist die individuelle Situation von Mutter und Kind, die maßgeblich ist! Zugleich befindet sich dieser Themenbereich in intensiver internationaler Forschung, sodass kontinuierlich mit neuen, wissenschaftlich spannenden Erkenntnissen zu rechnen ist.“

Prof. Dr. Regina Ensenauer, DGKJ-Leitlinienkoordinatorin

„Die systematische Auswertung der verfügbaren Studien zeigt konsistente Hinweise auf schützende Effekte eines ausschließlichen oder überwiegenden Stillens über sechs Monate. Ein halbes Jahr ausschließliches Stillen ist für die meisten reifgeborenen Säuglinge gesundheitlich gut abgesichert. Mit der Empfehlung einer Gesamtstilldauer von mindestens zwölf Monaten unterstreichen wir zudem die langfristige Bedeutung des Stillens für Mutter und Kind!“

Prof. Dr. Michael Abou-Dakn, DGGG-Leitlinienkoordinator

An der Entwicklung der Leitlinie waren insgesamt 26 wissenschaftliche Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt. Der erzielte interdisziplinäre Konsens ermöglicht zukünftig eine einheitliche Kommunikation der Empfehlungen in den beteiligten Berufsgruppen – zugunsten der Beratung von Familien. Die vorliegende Veröffentlichung behandelt die beiden zentralen Fragestellungen zur Stilldauer. Empfehlungen zu wirksamen Interventionen zur Stillförderung werden in einem weiteren Schritt veröffentlicht.

„Mit den Empfehlungen dieser Leitlinie konnte die bisherige Diskrepanz zwischen den WHO-Guidelines und den deutschen Handlungsempfehlungen zur Stilldauer nun aufgelöst werden. Sie schaffen Transparenz und ermöglichen eine einheitliche Beratungsgrundlage. Künftig ist klar: Längeres Stillen bringt gesundheitliche Vorteile für Mütter und ihre Kinder.“

 Prof. Dr. Susanne Grylka, DGHWi-Leitlinienkoordinatorin

 

Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

Die vollständige Leitlinienfassung finden Sie hier.

 


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Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Chausseestr. 128/12910115 Berlin
Telefon: +49 (0)30-3087779 -14
E-Mail: presse(at)dgkj.de


Sara Schönborn | Heiko Hohenhaus I Manuela Rank | Melanie Herberger
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Jägerstraße 58-60, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30-514 88 3333
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Postanschrift: DGHWi e.V.
Im Neuen Lande 12 b, 31228 Peine

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