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Vorgestellt: Pläne für Krankenhausreform

06.12.2022

Presseinfo zur heutigen Verlautbarung des Bundesgesundheitsministers

Vorgestellt: Pläne für Krankenhausreform (auch) zur Unterstützung der Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin

Die alarmierenden Bilder von kranken Kindern in und vor überfüllten Ambulanzen, Kliniken und Praxen haben in den letzten Tagen und Wochen die brisante Lage der unterfinanzierten Kinder- und Jugendmedizin verstärkt in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt. Aktuell sorgt eine starke RSV-Welle für diese extreme Überlastung, die Ursache aber ist strukturell bedingt - und seit Jahren akut. Nun hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach zentrale Reformschritte vorgestellt, die aus dieser Misere herausführen sollen.

In seinem heutigen Statement kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „revolutionäre“ Reformvorschläge für eine grundlegende Umstrukturierung der Finanzierung von Krankenhausleistungen und insbesondere der Leistungen in Kinderkliniken an. Er bezieht sich damit auf die von der Regierungskommission erstellte 3. Stellungnahme zur grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung. Demnach soll ein Sonderfonds eingerichtet werden, aus dem ein Aufschlag von „bis zu 20 %“ für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen (DRG-Pauschalen und die Vorhaltung) in der Pädiatrie und der Kinderchirurgie berechnet werden soll.

„Wir begrüßen den vorgestellten Vorschlag ausdrücklich“, konstatiert Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), denn: „Er basiert auf der Anerkennung der besonderen Vulnerabilität und der besonderen Bedürfnisse unserer jüngsten Patient/-innen: Kranke Kinder brauchen eine zeit- und personalintensive Versorgung. Unter den Fehlanreizen des Fallzahl-abhängigen DRG-Systems, das die in der Pädiatrie besonders hohen Vorhaltekosten nicht berücksichtigt, hat diese Versorgung in den letzten 20 Jahren seit Einführung des Fallpauschalensystems in Deutschland extrem gelitten.“

Allerdings hält die DGKJ zur Stabilisierung der Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendmedizin einen Aufschlag von mindestens 20 % für angemessen, ein geringerer Aufschlag wird nicht ausreichen, um die Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin auskömmlich zu finanzieren wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

Gerade Infektwellen wie die aktuelle durch das RS-Virus entstandene machen mehr als deutlich, wie belastbar und stressresistent das Versorgungssystem auch in seinen Spezialbereichen sein muss, um konsistent Sicherheit und Qualität leisten zu können. Die besondere und im Vergleich zur Erwachsenenmedizin deutlich weniger planbare Belastbarkeit von Kliniken der Kinder- und Jugendmedizin muss personell wie finanziell dauerhaft abgesichert werden.

Diesen Anforderungen ist die bisherige DRG-Systematik nicht gewachsen - ein Missstand, der nun aufgegriffen und behoben werden soll. Ein erster Schritt dorthin ist die angekündigte besondere Berücksichtigung der Vorhaltekosten.

Die „Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung: Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ finden Sie hier auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Pressekontakt

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Dr. Sybille Lunau
Chausseestr. 128/129 | 10115 Berlin
Tel. +49 30 3087779-14
presse@dgkj.de

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