Die 93. Gesundheitsministerkonferenz am 30. September und 01. Oktober 2020 in Berlin fasste den Beschluss, allen Kindern und Jugendlichen die Inanspruchnahme weiterer Früherkennungsuntersuchungen zu ermöglichen und die U10 (7-8 Jahre), U11 (9-10 Jahre) und die Jugendgesundheitsuntersuchung „J2“ (16-17 Jahre) ebenfalls als Pflichtleistungen der Krankenkassen einzustufen.
„Damit sind wichtige Lücken in der Früherkennung im Kindes- und Jugendalter geschlossen“, freut sich DGKJ-Generalsekretär Burkhard Rodeck: „Gerade in dieser Altersstufe, in der so viele Herausforderungen und Veränderungen anstehen, darf der Jugendliche nicht aus dem Blick geraten.“
Die vertraute Praxis für Kinder- und Jugendmedizin bietet häufig spezielle Jugendsprechstunden an, in denen ausschließlich Patient*innen im Jugendalter altersgerecht beraten werden.