Die DGKJ begrüßt die Entscheidung des Bundesrates zur Verabschiedung des KHVVG vom 22.11.24. Es sind allerdings Veränderungen und Modifizierungen zwingend im Rahmen von untergesetzlichen Rechtsverordnungen notwendig, damit die Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin medizinisch und wirtschaftlich sicher aufgestellt werden können und keine weiteren Klinikschließungen erfolgen. Die Weiterführung des Zusatzentgeltes lt. Krankenhausentgeltgesetz in den Jahren 2025 und 2026 ist eine Voraussetzung dafür. Diese Mittel sollten dynamisiert werden und gezielt Kliniken/Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin/-chirurgie zugeführt werden.
Die Diversität der Kinder und Jugendmedizin mit ihren unterschiedlichen Spezialbereichen muss in der Leistungsgruppe „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ abgebildet werden. Die zum Erreichen dieser Leistungsgruppe notwendigen Voraussetzungen müssen bedarfsgerecht und realistisch geplant werden. Die Patientensteuerung in die geplanten Institutsambulanzen muss über den Überweisungsvorbehalt aus der Niederlassung (in der Regel durch Kinder- und Jugendärzte/-innen) erfolgen und kann nicht den Selbstverwaltungspartnern zugewiesen werden. Beim Aufbau von Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche müssen die regionalen Möglichkeiten berücksichtigt werden und bewährte Kooperationsmodelle erhalten bleiben.
Ein Grundproblem des KHVVGs ist allerdings die Annahme, dass durch die Auslagerung der Vorhaltekosten eine am Bedarf der Bevölkerung orientierte Sortierung der Krankenhauslandschaft erfolgen würde. Auch die Vorhaltekostenkalkuation erfolgt wie auch das DRG-System anhand von Fallzahl und -schwere. Der ökonomische Anreiz für Krankenhäuser bleibt. Zukünftig sollte eine populationsbezogene Krankenhausplanung erfolgen. Das jetzt verabschiedete Gesetz kann nur eine Zwischenstufe sein.
Wir stehen mit unserer täglichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Fokus der Verantwortung, der wir nur nachkommen können, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Gleichzeitig haben nur wir die Kompetenz, die Folgen politischer Entscheidungen für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen antizipieren zu können.
Priv.-Doz. Dr. Burkhard Rodeck, DGKJ-Generalsekretär