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G-BA: Kinder- und Jugendmedizin ist Grundversorgung

08.10.2020

Sicherstellungszuschlag für Kinderkliniken beschlossen – aber nur für wenige Standorte.

Am 01.10.2020 hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) entschieden, auch Fachabteilungen für Kinder-​ und Jugendmedizin in den Sicherstellungszuschlag einzubeziehen. Damit zählt auch die stationäre Kinder- und Jugendmedizin zum Basisangebot, welches Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen für eine optimale Versorgung vorhalten sollen.

Diese im Grunde durchweg positive Entscheidung wird durch die Kriterien, die der G-BA für die Definition eines „strukturschwachen“ Gebiets anlegt, geschwächt: „Eine flächendeckende Versorgung sieht der G-BA in Gefahr, wenn durch die Schließung eines Krankenhauses für zusätzlich 800 Menschen unter 18 Jahren Pkw-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten notwendig sind, um bis zur nächstgelegenen geeigneten Klinik zu gelangen. Ein strukturell bedingter geringer Versorgungsbedarf liegt in einer Region vor, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte von unter 18-Jährigen unter 22 Menschen je Quadratkilometer im Einzugsbereich des Krankenhauses sinkt“ (G-BA 1.10.2020).

Die DGKJ hat mit anderen pädiatrischen Organisationen und Verbänden diese Einwohnerdichte für zu gering angesetzt und fordert mit Blick auf die zu versorgenden Kinder und Jugendlichen eine alltagsnähere und kind- und familiengerechte Regelung.

Seit diesem Jahr erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung in Höhe von 400.000 Euro pro Krankenhausstandort. Dies bezieht sich allerdings auf relativ wenige Standorte. Am grundlegenden Problem der Unterfinanzierung der stationären pädiatrischen Versorgung ändert dieser Beschluss des G-BA daher kaum etwas.

DGKJ-Meldungen zum Thema:

https://www.dgkj.de/detail/post/entwicklung-der-kinderkliniken-qualitaet-sichern

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