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Infektionsschutz: Kommission der Sachverständigen ohne Kinder-Expertise

15.11.2021

DGKJ kritisiert Zusammensetzung der Kommission, die nach § 5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz eine externe Evaluation der Maßnahmen und Regelungen vornehmen soll.

In der Sachverständigenkommission, die die während der Pandemie erlassenen Regelungen und Auswirkungen des Infektionsschutzgesetzes evaluieren soll, sind klinisch tätige Experten kaum vertreten. Dass hier aber gänzlich auf Expertise verzichtet wurde, die auf die besonderen gesundheitlichen Belange von Kindern und Jugendlichen fokussiert, nimmt die DGKJ mit Erstaunen zur Kenntnis. – Wie will die interdisziplinär von Bundesgesundheitsministerium und Deutschem Bundestag zusammengesetzte Kommission die Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendlichen generell und insbesondere unter infektiologischen Aspekten bewerten?

Hier gelangen Sie zur Zusammensetzung der Sachverständigen-Kommission: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/sachverstaendigenausschuss-infektionsschutzgesetz.html

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