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Kabinett beschließt Anpassung der Krankenhausreform (KHAG)

08.10.2025

Die spezialisierte kinder- und jugendärztliche Versorgung ist in ihrem Fortbestand gefährdet

Im heute verabschiedeten Kabinettsentwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) fehlen die Leistungsgruppen (LG) 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und LG 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“. Sie sind auch in diesem Entwurf nicht belegt. Sollte das Gesetz in der jetzigen Form in Kraft treten, könnten diese LG nicht in der Landeskrankenhausplanung berücksichtigt werden. Die „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und die „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ sind damit in ihrer Finanzierung nicht abgesichert. Besonders für Kinder und Jugendliche mit komplexen oder chronischen Erkrankungen droht damit die spezialfachärztliche Versorgung wegzubrechen.

Als DGKJ arbeiten wir im weiteren parlamentarischen Prozess daran, auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, um Nachbesserungen zu bewirken.

Weitere Informationen zum KHAG finden Sie hier: Kein Kinderspiel - Die Krankenhausreform im Fokus - Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.

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