Die Krankenhausreform braucht Nachbesserungen, das dafür vorgesehene Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) auch!
Im Gespräch mit MdB Dr. Stephan Pilsinger, CSU-Bundestagsabgeordneter, Mitglied im Gesundheitsausschuss und dort Berichterstatter für das KHAG hat unser Generalsekretär PD Dr. Burkhard Rodeck die verschiedenen Punkte, die für die Kinder- und Jugendmedizin wichtig sind, deutlich gemacht.
Zentrales Thema waren dabei die Folgen der Krankenhausreform für die Kinder- und Jugendmedizin, insbesondere für die spezialisierte pädiatrische Versorgung. Der aktuelle Entwurf des KHAG sieht eine Streichung der Leitungsgruppe (LG) 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ vor. Damit kann diese in der Landeskrankenhausplanung nicht berücksichtigt werden und zusätzlich nicht in die Vorhaltekostenpauschalen einfließen. Als Konsequenz sollen die spezialisierten Fachgebiete der Kinder- und Jugendmedizin, wie z. B. die Kinderkardiologie oder Kindernephrologie der LG „Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin“ zugeordnet werden. Das daraus kalkulierte Vorhaltekostenbudget deckt aber nicht die Kosten der speziellen Disziplinen der Kinder- und Jugendmedizin und macht diese für die Krankenhäuser unter ökonomischen Gesichtspunkten unattraktiv. Es droht ein Verlust der spezialfachärztlichen Versorgung für Kinder und Jugendliche. Diese Entwicklung könnte mittelfristig auch dazu führen, dass Kinder auf spezialisierten Erwachsenenstationen behandelt werden, die weder dazu ausgebildetes Personal noch Erfahrungen in der Behandlung von Kindern vorweisen.
Schon in den Koalitionsverhandlungen haben wir auf die möglichen Folgen einer Streichung der LG 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ und LG 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ hingewiesen und haben es sehr bedauert, dass trotz zahlreichen Ansprachen der Koalitionsvertrag in seiner jetzigen Form im Referentenentwurf des KHAG angenommen wurde. Umso wichtiger ist es jetzt, dass wenigstens eine Evaluation auch der nicht belegten Leistungsgruppen im KHAG berücksichtigt wird und als Voraussetzung dazu ein bundeseinheitlicher Fachabteilungeschlüssel für Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin definiert wird. Wir danken Dr. Stephan Pilsinger für den Austausch und hoffen, dass die Kinder- und Jugendmedizin im weiteren parlamentarischen Prozess einbezogen wird.
