Es ist viel erreicht worden in der Gesundheitspolitik aus Sicht der Kinder- und Jugendmedizin, obwohl noch viele Fragen offen bleiben und insbesondere beim Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Die DGKJ würde es nach Abwägung der Argumente pro und con begrüßen, wenn der Gesetzentwurf (KHVVG) weitergeführt würde und den Bundesrat am 22.11.24 ohne Anrufen des Vermittlungsausschusses passiert. Das bereits Erreichte darf nicht aufs Spiel gesetzt werden wie z. B. die jährliche Förderung der Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Höhe von 300 Mio Euro, das Aussetzen der unteren Grenzverweildauer und die Möglichkeit, Kinderinstitutsambulanzen zu etablieren. Es gibt im Rahmen der nachgesetzlichen Rechtsverordnungen noch Einflussmöglichkeiten von unserer Seite. Wir können unsere kritischen Aspekte dort erneut vortragen, eine gewisse Einsicht auf politischer Seite bzgl. der Besonderheiten der Kinder- und Jugendmedizin ist erkennbar.
Insoweit unterstützen wir den Aufruf der Fachgesellschaften in der AWMF ad hoc Kommission Versorgungsstrukturen der Krankenhaus- und Notfallreform auch nach dem Aus der Ampel-Koalition (vgl. Presseinformation der AWMF vom 12.11.2024).