Den Beschluss zur Ergänzung des erweiterten Neugeborenen-Screenings traf der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Plenumssitzung am 15. Mai 2025. Damit können voraussichtlich ab Mai 2026 drei weitere angeborene Störungen des Stoffwechsels (Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie) sowie ein Vitamin-B-12-Mangel frühzeitig entdeckt werden.
In seiner Pressemitteilung zum Thema weist der G-BA zudem darauf hin, dass der Vitamin-B12-Mangel bei Neugeborenen verschiedene Ursachen haben könne: Er kann erworben sein aufgrund eines Vitamin-B12-Mangels der Mutter. Da Vitamin-B12-Mangel häufiger bei vegetarischer oder veganer Ernährung auftreten kann, wird empfohlen, auf eine ausreichende Aufnahme von Vitamin B12 während der Schwangerschaft zu achten. Weitaus seltener ist ein genetisch bedingter Vitamin-B12-Mangel. Ein unbehandelter Vitamin-B12-Mangel kann z.B. zu Entwicklungsstörungen und Blutarmut führen. Die Behandlung besteht aus der Vitamin-B12-Gabe, die bei mütterlichem Vitamin-B12-Mangel nur kurzzeitig, bei genetischer Ursache lebenslang erfolgen muss.
Quelle: www.g-ba.de