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"Recht auf Vergessenwerden"

04.04.2025

Bündnis tritt ein gegen rechtliche und finanzielle Benachteiligung durch Krebsdiagnose im Kindes- und Jugendalter

Jährlich erkranken rund 2.200 Kinder und Jugendliche in Deutschland neu an Krebs. Dank gezielter Forschung und kontinuierlicher Therapieverbesserung konnte in den letzten Jahrzehnten viel für die Betroffenen getan werden. Heute überleben mehr als 80 Prozent der jungen Patientinnen und Patienten eine Krebserkrankung. Die Zahl der Survivor, Überlebenden, wächst somit kontinuierlich. Nach Schätzungen des Kinderkrebsregisters leben in Deutschland aktuell mehr als 40.000 Survivor. Viele von ihnen sind auch noch Jahre, bzw. Jahrzehnte nach ihrer Erkrankung mit Diskriminierung bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtung und Adoption konfrontiert. Ein aktuelles Positionspapier fordert hier Abhilfe u.a. durch Einführung eines „Rechts auf Vergessenwerden“ in Deutschland für Langzeitüberlebende einer Krebserkrankung nach fünf Jahren Heilungsbewährung.

Das Positionspapier von Survivor Deutschland e.V. und weiteren Organisationen wird unterstützt von der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH), einer der Konventgesellschaften der DGKJ.

Zum Positionspapier "Recht auf Vergessenwerden"

Quelle: Presseinfo Survivor Deutschland e. V. und Deutsche Kinderkrebsstiftung

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