Liebe DGKJ-Mitglieder,
Die aktive Wahlberechtigung setzt nach § 2 Nr. 2 der Wahlordnung das Vorliegen persönlicher Qualifikationen sowie nach § 2 Nr. 3 die Zugehörigkeit zu einer Wahlstelle voraus. Einzelheiten hierzu finden Sie hier.
Wir möchten Sie einladen, Ihre Stimme für das Fach Kinder- und Jugendmedizin abzugeben. Die Liste der Kandidaten, die u. a. auch auf Vorschlag der DGKJ zusammengestellt wurde, finden Sie hier (Fach-Nr. 205-20).
Alle Informationen rund um die Fachkollegienwahl finden Sie hier. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
KontaktDr. Gudrun Noleppa Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
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