Besuchsregelung Corona-Virus



Besuchsregelung Corona-Virus

Zugangsbeschränkungen für Besucher in der Kinder- und Jugendmedizin

Die aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie verhängten Zugangsbeschränkungen für Besucher von stationären Patienten kollidieren mit den Bindungsbedürfnissen von insbesondere Säuglingen und kleinen Kindern, die auf eine stationäre medizinische Versorgung angewiesen sind. Angesichts von SARS-CoV-2 sind einschränkende Besuchsregelungen für Kinderkliniken bzw. Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin nötig, die den örtlichen Gegebenheiten entsprechen. Dies beinhaltet gerade auch Frühgeborene auf Stationen der Neonatologie, die längere Zeit dort liegen, die auf die besondere Fürsorge angewiesen sind. Dennoch sind auch hier vor allem die Vorgaben der Bundesländer, der lokalen Hygiene wie auch die Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes entscheidend. Die Bitte um Verständnis bei den Eltern ist sicherlich selbstverständlicher Bestandteil der Kommunikation.

Hier ein Beispiel einer großen kommunalen Klinik für Kinder- und Jugendmedizin:

Die Stationen sind verschlossen, nur über Klingelanlage zugänglich.

Stationäre Kinder mit Begleitperson (Mutter oder Vater):

-           kein weiterer Krankenbesuch

-           Begleitperson muss selber symptomfrei sein (kein Husten, kein Fieber) und keinen Kontakt zu COVID-19 Patienten gehabt haben

-           Begleitperson bleibt beim Kind, beim Verlassen der Station Abmeldung beim Pflegepersonal

-           Aufenthalt auf dem Flur so kurz wie möglich

-           Keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Spielebereich o.ä.)

-           Ärzte, Pflegende, Therapeuten, Pädagogen kommen zum Kind

Stationäre Kinder oder Jugendliche ohne Begleitperson:

-           Bei Aufnahme Festlegung einer sorgeberichtigten Person (Mutter oder Vater)

-           Begleitperson muss selber symptomfrei sein (kein Husten, kein Fieber) und keinen Kontakt zu COVID-19 Patienten gehabt haben

-           Schriftliche Dokumentation der Person in der Krankenakte

-           Nur diese eine, namentlich benannte Person hat Besuchsrecht

-           Aufenthalt auf dem Flur so kurz wie möglich

-           Keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Spielebereich o.ä.)

-           Ärzte, Pflegende, Therapeuten, Pädagogen kommen zum Kind

Neugeborene im Perinatalzentrum (C23, C13), Patienten der Intensivstation (K22):

-           Besuchsrecht der Mutter (wenn symptomfrei und kein Kontakt zu COVID-19 Patienten – sonst strikt kein Besuch!)

-           Besuchsrecht des Vaters in Abstimmung mit Stationsteam (wenn symptomfrei und kein Kontakt zu COVID-19 Patienten – sonst strikt kein Besuch!)

-           Keine weiteren Besucher

-           Zeitgleich nur 1 Eltern/Kind Känguruhen pro Zimmer

-           Ärzte, Pflegende, Therapeuten, Pädagogen kommen zum Kind

-           Aufenthalt auf dem Flur so kurz wie möglich

-           Nach Möglichkeit keine zeitgleiche Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Stillzimmer)

-           Zuhause: alle Sozialkontakte auf das geringste mögliche Maß reduzieren