RSV-Prophylaxe
Die DGKJ begrüßt den vom BMG vorgelegten Verordnungs-Entwurf zum gesetzlichen Anspruch auf eine RSV-Prophylaxe; im Vorfeld gab es gemeinsame Absprachen/Aktivitäten hierzu u.a. mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugend:ärztinnen (BVKJ) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI). Vor kurzem haben sich DKG, GKV-Spitzenverband und PKV nun auch zur Vergütung geeinigt.
Informationen zur Vergütung:
Das Zusatzentgelt ZE176 (416,50 Euro) kann für jede Immunisierung mit Nirsevimab in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich gibt es eine Höherbewertung der NG-Geburts-DRG insgesamt mit 6 Mio. Euro/anno, das entspricht gut 15 Euro pro Immunisierungsleistung in der RSV-Saison (ca. 350.000 Neugeborene). Im ambulanten Sektor wird der Antikörper rezeptiert, die Impfleistung wird extra honoriert. Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie Hausärztinnen und -ärzte rechnen die GOP 01941 ab (75 Punkte / 8,95 Euro / einmal im Krankheitsfall). Damit wird die Aufklärung und Beratung der Eltern sowie die anschließende Injektion von Nirsevimab vergütet. Hinzu kommt ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 4,06 Euro (34 Punkte) für zusätzliche Aufwände, sodass sich die Vergütung auf insgesamt 13,01 Euro beläuft. Die Aufklärung und Beratung ohne nachfolgende Injektion wird mit der GOP 01943 (32 Punkte / 3,82 Euro) abgerechnet. Die KBV konnte eine Klärung bezüglich der RSV-Prophylaxe bei Säuglingen, die vor dem 1. April geboren sind, herbeiführen. Das Pharmaunternehmen Sanofi hat der KBV bestätigt, dass auch für Kinder, die sich rein kalendarisch in der zweiten RSV-Saison befinden, nach Expositionsgesichtspunkten aber erst in ihrer ersten RSV-Saison sein könnten, ein zulassungskonformer Einsatz vorliegt. Damit ist eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch für diese älteren Babys im ersten Lebensjahr möglich.
Leitlinie
Die Empfehlungen der entsprechenden S2k-Leitlinie wurden aktualisiert: Zusammenfassung der Empfehlungen (Stand: September 2024).